Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr. 8238.) Allerhöchster Erlaß vom 8. September 1874., betreffend die Ausführung der 
durch das Gesetz vom 17. Juni 1874. zur Ausführung für Rechnung des 
Staates genehmigten Eisenbahnen. 
A# den Bericht vom 16. Juli d. J. will Ich für die im 8. 1. des Gesetzes 
vom 17. Juni d. J. (Gesetz.= Samml. S. 256.)) betreffend die Aufnahme einer 
Anleihe in Höhe von 50,600,000 Thalern zur Erweiterung des Staats-Eisenbahn- 
netzes, bezeichneten Bahnen das Expropriationsrecht, sowie das Recht zur vor- 
übergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der in den betreffen- 
den Landestheilen geltenden gesetzlichen Vorschriften bewilligen und zugleich 
enehmigen, daß die Ausführung der fraglichen Bahnen und zwar: 1) von 
msterburg über Darkehmen, Goldap und Oletzko nach Prostken zum Anschluß 
an die Russische Bahn von Bialystock nach Grajewo, 2) von Jablonowo über 
Graudenz nach Laskowitz und 3) von einem Punkte an der Stargard-Posener 
Bahn zwischen Rokietnice und Posen über Schneidemühl nach Belgard, Rügen- 
waldermünde und Stolpmünde der Direktion der Ostbahn in Bromberg, 4) von 
Dittersbach über Neurode nach Guaß der Direktion der Niederschlesisch-Märkischen 
Eisenbahn in Berlin, 5) von Kassel über Hela nach Waldkappel zum Anschluß 
an die Bahn von Berlin nach Wegar der Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M., 
6) von Dortmund nach Oberhausen resp. Sterkrade nebst Zechenzweigbahnen 
der Direktion der Westphälischen Eisenbahn in Münster übertragen wird. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin den 8. September 1874. 
Wilhelm. 
Achenbach 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Gr. 8238.) Be-
	        
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