Metadata : Der König Friedrich II. von Preussen und die deutsche Nation.

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die  Thore  von  Spandau.  Die  Commissare)  fanden,  daß  er
800,000  Thaler  für  sich  verwandt  habe.  Die  Gesellschaft  hatte
damals  bereits  1,400,000  Thaler  verloren.  Dennoch  bestand  sie
fort,  im  engen  Zusammenhange  mit  der  Bank,  von  wo  sie  die
Gelder  entlehnte.  Der  König  hatte  Staatsgelder  in  die  Bank  gelegt,
  und  zwar  lediglich  aus  Speculation,  ?)  „damit  die  großen
Summen,“  sagt  er,  „die  ich  des  Krieges  wegen  vorräthig  halten
muß,  inzwischen  theils  nicht  ganz  todt  liegen,  theils  zum  Besten
des  Staates  durch  die  Bank  circuliren.“  Daß  ein  solches  Verfahren
  nicht  im  Rechte  sei,  fühlt  er  selbst,  indem  er  dem  Minister
Hagen,  dem  er  es  mittheilt,  Verschwiegenheit  anbefiehlt.  Aber
freilich,  Friedrich  brauchte  Geld,  viel  Geld;  denn  es  konnten  ja  die
Oestreicher  kommen.  Oder  auch,  er  konnte  wieder  zu  ihnen  gehen.

Wir  haben  zu  erwägen,  wie  sich  in  den  Augen  des  Känigs
nach  solchen  Finanzoperationen  die  Dinge  gestalteten.  Er  überblickt
  dieselbe  im  Jahre  1775.  8)

„Die  Finanzen  sind  der  Nerv  des  Staates.  Nach  dem  Kriege
haben  sie  sich  mächtig  gehoben.  Die  Mehreinkünfte  sind  von  Westpreußen
  1,200,000  Thaler.  Der  Tabak  bringt  eine  Million.  Die
Bank  100,000  Thlr.  Das  Brennholz  50,000  Thlr.  Das  Lotto
56,000  Thlr.  Dazu  die  Einkünfte  der  Regie.  Die  ganze  Einnahme
  beträgt  21,700,000  Thlr.  Davon  müssen  187,000  Mann
unterhalten  werden.  Nach  Abzug  der  Unterhaltkosten  bleiben
5,700,000  Thlr.“

Wir  sehen  also,  Friedrich  II.  selbst  schlägt  den  Unterhalt  seines
Heeres  im  Jahre  1775  auf  16  Millionen  Thaler  an.  Aber  dann
kam  der  Kriegesschatz  und  die  Festungen.

„Von  den  5.  7  Millionen  sind  jährlich  2  Millionen  in  den
Schatz  gelegt,  und  3.  7  Millionen  sind  verwendet  für  Fortifica-1)

  Moser:  patr.  Archiv  I.  409.  Bericht  der  Commissare.  —  2)  Preuß:
Urkundenbuch  III.  105.  —  3)  Oeuv.  IX  183.