Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXII. Band. (22)

XxV.  Spystematisches  Register.

Neunzehntes  Kapitel.  §.  18.  Kompensation  im  Konkurse.
  401.

B.  Prozeßnovelle  v.  17.  Nov.  1837.

K.  19.  Spezleller  Widerspruch  vorgelegter  Urkunden.  335.—
.  31.  Beltbestimmung#  für  Frist=  und  Neßlabgsche  im  s
Vensverfahren.  253.  39.  S.  oben  GO.  Ka

2.  a)  inx.d—  gegen  die  iani

auf  it  Klage:  Kläger  habe  vorerst  gewisse  Legitlmationsbehelfe

belzubringen.  143.  b)  Derufungszulagigkett  gegen  Erkenntnisse

Fl  ben  Disfeghongel.  64.  53.  Revisiontunzulässigkelt.

—  70.  .  8.  31.  —  #6  .  90.  Folge  nicht  spezleller

Shc-  des  Verstether#ngötermins  an  Hyp  +Wroger.  285.  —
#5##  108.  Berufungsfrist  lm  Eutlongversahren.  111

C.  Wechsel=  und  Merkantilrecht  und  Prozeß.

1)  Wechselklausel  „14  Tage  vor  Verfall  acceptabel.“  177.
2)  Von  dem  Orte,  wo  der  Protest  Mangels  Zahlung  zu  erheben

64  4)  Rechtliche  Wirkung  eines  verjährten  trockenen  Wechsels.
224  60)

forderniß  des  urkundlichen  Beleges  einer  handelßgerlchtlichen
Klage.  193,  209.  7)  Kaufmännische  Verbuchung.  197  Note  5.
8)  Bewelskraft  der  Handelsbücher.  Umfang  bekusslich  der  verbuchten
  Geschäfte.  Nũrnberger  Handelsgerichtsordnung.  5

II.  Civilrecht.

Allgemelne  Lehren.  5)  Bedeulung  der  Schluß-Llaustt
  von  Gesetzen,  welche  deren  Vollzug  bestimmten  Ministerlen
zuweist.  113.  b)  Gültigkelt  der  Novellen  zum  bayer.  Landrechte
in  den  vormal.  Fürstenthümern  Pfalz-Neuburg  und  Sulzbach,  367.
c)  Beweisauflage  über  ausländische  Gesetze.  Code  Napoléon.  236.
d)  Geltung  der  ältern  s.  g.  Anmortisatzkonegesete  zuch  bel  Erwerbungen
  von  Selte  neu  entstandener  Klöster.  431.  c)  Landes-=herrliche
  Dispensation  von  den  Amortisatlonsgeseen.  Voraussetung
  ihrer  Wlrksamkelt.  440.  H  Statutenkollision  bezüglich
der  ntrohlrfählgkelt  nach  dem  S.  C.  Macedon.  und  der  Vertragswirkung
  nach  der  lex  Anasiosiana.  103.  6)  Herkommen  im  obj.
Sinne.  Suöstanzlrung  elner  daraus  gestũtzten  Klage  oder  Einrede.
298.  )  Herkommen  im  subj.  Siune  ;  bthatsächliche  Begründung
behufs  der  Zulassung  zum  Bewelle.  299.  i)  Zusammenwirken
von  Vertrag  und  Herkommen  zur  Gründung  elner  festen  Regel