Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr. 8306.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlage zu Pfahl ·« 
bude bei Braunsberg, Kreis Braunsberg, Regierungsbezirk Königsberg, bis 
auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875. 
E- wird entrichtet: 
I. von ahrseugen von zuei Tonnen Tragfähigkeit und darüber pro Tonne 
Tragfähigkeit: 
1) wenn sie mindestens zur Hälfte ihrer Tragfähigkeit beladen sind, 
a) beim Eingageg . . . .. . . . . . — Mt. 25 Pf. 
b) beim Ausgange . ... ... . ... . ... . .. .. .. . . . . . . .. — 25 
2) wenn sie zu weniger als der Hälfte ihrer Tragfähig- 
keit beladen sind, 
a) beim Eingange .. . . ..... ... . ... . . . .. . . . . . . . .. — 18 
b) beim Ausgange . .. . ......... .. ... .. . .. . .. . . .. — 18.= 
3) wenn sie beballastet oder leer sind, 
a) beim Einganggeg . . . ... — 12 
b) beim Ausgangeggagaa . . . . .. — 12 
II. von Fahrzeugen unter zwei Tonnen Tragfähigkeit, pro 
Tonne Tragfähigkeit: 
1) wenn sie beladen sind, 
a) beim Einganngennn . .. . . . .. —. 15 
b) beim Ausgangegaga ... .. . . . . .. — 15 
22) wenn sie beballastet oder leer sind, 
a) beim Eingaunaggagag . . . .. — 5 
b) beim Ausgane . .. . . .. — 5 
III. von Ficherkähnen, insofern sie vom Fischfangen im Haff 
zurückkehren und in den Kanal einlaufen, und zwar: 
1) von einem Aalsieken . .. . . .. — 6 
2) von einem Garnsietkkeonaa —. 13 
3) von einem Aallhna — 20 
IV. vom Floßholze: 
1) von mindestens 20 Meter langen Stämmen, #leichvie 
ob dieselben auf Gallern oder auf andere Weise ge- 
flößt werden, 
a) von einer Zbfstäre von 50 Centimeter und dar- 
über pro Sticck . .. . . .. . . . .. 1. — 
b) bei einer Zopfstärke von 36—50 Centimeter erkl. —. 60 
bei einer Zopfstärke bis zu 36 Centimeter erkt. —. 40 
. 2) vo
	        
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