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(Nr. 8306.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlage zu Pfahl ·«
bude bei Braunsberg, Kreis Braunsberg, Regierungsbezirk Königsberg, bis
auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875.
E- wird entrichtet:
I. von ahrseugen von zuei Tonnen Tragfähigkeit und darüber pro Tonne
Tragfähigkeit:
1) wenn sie mindestens zur Hälfte ihrer Tragfähigkeit beladen sind,
a) beim Eingageg . . . .. . . . . . — Mt. 25 Pf.
b) beim Ausgange . ... ... . ... . ... . .. .. .. . . . . . . .. — 25
2) wenn sie zu weniger als der Hälfte ihrer Tragfähig-
keit beladen sind,
a) beim Eingange .. . . ..... ... . ... . . . .. . . . . . . . .. — 18
b) beim Ausgange . .. . ......... .. ... .. . .. . .. . . .. — 18.=
3) wenn sie beballastet oder leer sind,
a) beim Einganggeg . . . ... — 12
b) beim Ausgangeggagaa . . . . .. — 12
II. von Fahrzeugen unter zwei Tonnen Tragfähigkeit, pro
Tonne Tragfähigkeit:
1) wenn sie beladen sind,
a) beim Einganngennn . .. . . . .. —. 15
b) beim Ausgangegaga ... .. . . . . .. — 15
22) wenn sie beballastet oder leer sind,
a) beim Eingaunaggagag . . . .. — 5
b) beim Ausgane . .. . . .. — 5
III. von Ficherkähnen, insofern sie vom Fischfangen im Haff
zurückkehren und in den Kanal einlaufen, und zwar:
1) von einem Aalsieken . .. . . .. — 6
2) von einem Garnsietkkeonaa —. 13
3) von einem Aallhna — 20
IV. vom Floßholze:
1) von mindestens 20 Meter langen Stämmen, #leichvie
ob dieselben auf Gallern oder auf andere Weise ge-
flößt werden,
a) von einer Zbfstäre von 50 Centimeter und dar-
über pro Sticck . .. . . .. . . . .. 1. —
b) bei einer Zopfstärke von 36—50 Centimeter erkl. —. 60
bei einer Zopfstärke bis zu 36 Centimeter erkt. —. 40
. 2) vo