Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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2) Das Hafengebiet (I. und II. des Tarifs) umfaßt: 
aaa) die Oder von der Grenze zwischen Güstow und Pommerensdorf bis 
u der zwischen dem Zieske'schen und dem Schumacher'schen Grund- 
8 befindlichen Grenze zwischen der Unterwieck und Grabow, 
b) den Dunzig, und 
e) die Parnitz. 
V. Befreiungen. 
Befreit smd von der Entrichtung 
A. des Hafengeldes: 
1) Fahrzeuge des Königlichen Hauses, des Staats und des Deutschen Reichs; 
5 Krgege und Seefahrzeuge von weniger als 15 Kubikmeter Netto- 
sbcuehal, sowie Stronsahtheuge von weniger als 12 Tonnen Trag- 
ähigkeit; 
3) . t Duge, welche den Nothhafen suchen, d. h. solche, die durch erlittene 
tsi oder andere, auf Erfordern nachzuwetsende Unglücksfälle, 
durch Eisgang, Sturm ober widrige Winde, an der Fortsetzung ihrer 
Reise gehindert werden, — sowohl *# den Eingang, als für den Aus- 
gang — wenn sie das Hafengebiet mit ihrer Ladung wieder verlassen, 
ohne daß ein Theil derselben veräußert oder die Zuladung anderer Ge- 
genstände erfolgt ist; 
B. des Bohlwerksgeldes: 
1) alle Güter, welche zum Gebrauche des Königlichen Hauses, des Staats 
oder des Deutschen Reichs transportirt werden; 
2) Waaren und Güter, die an Privatbohlwerken oder Grundstücken zu Lande 
ebracht oder die von Bord zu Bord umgeladen werden; 
3) Ballast, frisches Obst, frische Fische; 
C. des Hafen= und Bohlwerksgeldes: 
1) solche Fahrzeuge und Waaren, welche schon beim Eingange in das Hafen- 
sache fur enimmung nach inem anderen Orte haden und ohne Auf- 
enthalt und Umladung durch den Hafen transitiren; 
¾l- "n geräft Bau. und Nutzholz, welches ohne Aufenthalt durch den 
-afen geht; 
3) Fahrzeuge, welche den städtischen Wochen= und Jahrmarktsverkehr ver- 
mitteln, sowie deren zum Wochen= und Jahrmarkt bestimmte Ladung. 
D. An den auf speziellen Rechtstiteln beruhenden Befreiungen wird durch 
den gegenwärtigen Tarif nichts geändert. 
Berlin, den 25. März 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
  
Er. 8312—8313) 4“ (Nr. 8313.)
	        
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