Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Mark ppf. 
45) Klageschriften, siehe Exhibita. 
46) Legalisation, siehe Beglaubigung. 
47) Legescheine über rechneiamtliche Depostititn . .. frei. 
48) Leumundszeugnise . .. . . .. — 80 
49) Nichtigkeitsbeschwerde, siehe Exhibita. 
50) Notariatsinstrumente, jede ——— .. . . . . . — 80 
Vergleiche d Beglanbig ng, Protesta 
tempeltarif vom 19 Juli 1867. besteuer- 
ten Venh findet diese Position keine Amwendung. 
51) Nullitätsquerel, siehe Exhibita. 
52) Oberappellationseinlegung, siehe Exhibita. 
53) Paßkarten .. — 80 
(Gesetz- und Statuten- Ernniing Bd. 11. S. 93.) 
54) Pässe zur Reise für je 6 Monsmdee . . .... 1 30 
55) Pfandscheine, vom Pfandhause ausgestelltt frei. 
56) Proclama, siehe Ediktalladung. 
57) Protestation durch einen Notar: 
1) wenn der Gegenstand einen bestimmten Werth hat: 
a) bis 1500 Mrkk 2 50 
b) über 1500 MWrbkbgn ... . . . .. 5 — 
2) wenn der Gegenstand keinen bestimmten Werth hat.. — 80 
58) Protokolle, der erste Bogen: 
I. beim Appellationsgericht 
1) über eine Eidesleistung im Gericht 1 70 
2) über eine Eidesleistung außerhalb des Gerichtslekals 3 40 
3) über eine Akteninrotulatooonn . . .. 5 10 
4) über eine öffentliche Verhandlung: 
a) wenn die Verhandlung stattfinde 8 40 
b) wenn solche unterbleit . . .. — 80 
5) über eine Verhandlung vor einem Richterkommissar — 50 
II. beim Stadtgericht: 
1) über eine Eidesablage in alnon .. . 1 70 
2) über eine Eidesablage außerhalb des Gerichtslokals 3 40 
3) über die Entsagung auf die Rechte der Minder- - 
Iahrtgen.....·................................... 3 40 
4) über die Eröffnung eines Testaments oder Codiellls 3 40 
Die dem Testamente beiliegenden Codiille 
sind in dem Protokolle über die Eröffnung des 
Testaments begriffen. 
5) über
	        
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