Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

— 463 — 
E. Benutzung des Inventars. Täglich wird bezahlt: 
1) für Benutzung eines Prahhn 1 Mark 20 Pf. 
für die Benutzung desselben beim Kielholen jedoch 
nur....................................... —-80- 
2)fürBenutzungeineöPechqrapens............. —-20- 
Z)fürdieBenutzungeineSSpillens.........·... —. 40 
Berlin, den 25. März 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
  
(Nr. 8347.) Tarif, nach welchem die Abgaben für bie Benutzung der Hafenanlagen zu Büsum 
und zu Warwerort, im Kreise Norderdithmarschen, Regierungsbezirk Schles- 
wig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875. 
A. A. Hafengeld wird entrichtet von Schiffsfahrzeugen: 
I. von 12 Kubikmetern Retto-Raumgehalt und darunter: 
beim Eingageennn . .. . . ... 10 Bf. 
beim Ausgagggggagaa ..... .. . . .. . .. 10 
für jedes Fahrzeug. 
Anmerkung. Fahrzeuge der vorstehend unter A. I. bezeichneten Art 
bleiben von der Abgabe befreit, wenn sie beballastet oder leer sind; 
II. von mehr als 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt: 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Eingaunee . . .. 5 Pf. 
EEEIILIIL 5 
b) wenn sie Ballast führen oder leer sind: 
beim Eingaungnggeeaaa . ... 2 
beim Aussaoggagagaga 2. 
für jedes Kubikmeter. 
B. An Bohlwerksgeld wird entrichtet von Waaren, welche in Fahr- 
zeugen in den Hafen ein= oder aus demselben ausgehen und über die Bohlwerke 
ans Land oder zu Wasser gebracht werden: 
I. wenn die Waaren hektoliterweise verladen sind, von jedem 
——————.———— .... . .. ... . .. . . . . . . . . . 4 P. 
II. wenn die Waaren nach Gewicht verladen sind, von jedem 
Zentten. 5 
Ausnahmsweise wird gezablt 
1) von Oelfrüchten für den Hektolter . .. 7Pf. 
Jahrgang 1875. (Nr. 8346—8347. 67 2) von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.