Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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2) Waaren und Güter, die von Bord zu Bord umgeladen oder welche an 
Privatbohlwerken oder Privatgrundstücken zu Lande gebracht werden; 
3) über das Bohlwerk eingegangene Transitwaaren bei der Ausfuhr; 
4) frische Fische und der Ballast der Schiffe. 
Anhang. 
C. Winterlagergeld. Von allen Fahrzeugen, welche im Burger Hafen 
über 14 Tage unbemannt liegen, wird an Winterlagergeld für einen Zeit- 
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raum von 6 Monaten 18 Pf. für jedes Kubikmeter des Netto-Raumgehalts 
entrichtet. 
Anmerkung: 
Bleibt ein Fahrzeug länger als 6 Monate im Winterlager, so muß 
die Abgabe von Neuem mit ihrem vollen Betrage entrichtet werden. 
D. Wachtgeld. An Wachtgeld wird entrichtet für jedes Schiff, welches auf 
dem Hafenterritorium der Stadt 
a) auf dem Helgen reparirt wird, für jedes Kubikmeter Retto- 
Raumgehalte::::.t 10 Pf. 
b) gekielholt wird, für jedes Kubikmeter Netto-Raumgehalt .. 5. 
Berlin, den 25. März 1875. 
(#. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
  
(Nr. 8349.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei Calloe 
im Kreise Apenrade, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben 
sind. Vom 25. März 1875. 
A, Abgaben sind zu entrichten: 
1) von jedem eingehenden Fahrzeuge für jedes Kubikmeter Netto-Raum- 
gehalt..................................................·. 3Pf. 
2) von den Waaren, welche an der Ladebrücke gelöscht oder ge- 
laden werden, für je 1000 Kilogramm des Gewichtes der 
gelöschten oder geladenen Waaren 5 
3) von jedem Fahrzeuge, welches den Hafen als Winterlager 
benutzt, für jedes Kubikmeter des Netto-Raumgehalts . 3 
4) für das Kielholen eines Fahrzeuges, für jedes Kubikmeter des 
Netto-Raumgehalklklklkssss .. . . . . .. 1 
Bei Flußschiffen gilt eine Tonne Tragfähigkeit = 2 Kubikmeter Netteo- 
Raumgehalt. 3 
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