Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

— 576 — 
seiner Wiese auf dem rechten Ufer des Eine-Baches in Ritzgeroder Flur in den 
Tilkerode-Abberoder Separationsplan eingeworfen hat, weil dieselben in Folge 
Durchreißens des Eine-Baches auf dessen linkes Ufer, die Anhaltische Seite, zu 
liegen gekommen sind) und welche in gedachter Separationssache der Herzoglich 
Anhaltischen Domaine Abberode planmäßig mit überwiesen worden sind, von 
Preußen an Anhalt abgetreten worden. 
Die in vorstehenden Punkten erwähnten) in andere Hoheit über- 
gehenden Grundstücke werden, soweit nöthig, und zwar ebenfalls kostenfrei, einer- 
Fete aus dem betreffenden Grundbuche, beziehungsweise Grundakten (Handels- 
und Hypothekenbüchern) extabulirt und andererseits in die betreffenden Grund- 
bücher, beziehungsweise Grundakten übertragen; es bedürfen die zur Eintragung 
in die betreffenden Grundbücher, beziehungsweise Grundakten rc. geeigneten 
Rechtsakte nicht einer nochmaligen Verlautbarung vor dem anderseitigen Grund- 
richter, und es werden die Hypothekenverhältnisse ebenfalls von den beiderseitigen 
Gerichten kostenfrei regulirt. 
VII. Die nach obigen Punkten I. bis V. festgestellten Grenzen weist die 
zu diesem Rezesse gehörige, Artikel 4. erwähnte Karte ebenfalls mit nach. 
Artikel 4. 
Die nach Vorstehendem festgestellten neuen Landesgrenzstrecken und die 
neu regulirte Landesgrenze um das Dorf Abberode, sowie die in Verbindung 
hiermit festgestellte kurze, bisher etwas zweifelhafte Grenzstrecke von der Artikel I. 
sub II. erwähnten sogenannten Spendewiese an nordöstlich hin, zwischen dem in 
der Königlich Preußischen Flur Königerode belegenen Forstrevier Gehrenschwende 
der Mansfelder Gewerkschaft und den in der Herzoglich Anhaltischen Flur Harz- 
gerode belegenen v. Röderschen Wiesen, bis zur Herzoglich Anhallischen Farfb- 
ben mit Grenzzeichen vermalt worden, und zwar theils mit behauenen Steinen, 
welche zumeist mit den Buchstaben K. P. und H. A. und zum Theil bloß mit 
den Buchstaben K. P. oder II. A., oder auch mit den Buchstaben P. und A. 
brieichnet sind, theils mit kleinen gewöhnlichen Grenzsteinen (sogenannten Läufer- 
einen). 
Mit Ausnahme der Strecken, auf welchen die Guenze durch den Eine- 
Bach und zwar durch die Mitte des Bachbettes gebildet wird, stehen die frag- 
lichen Grenzzeichen auf der Grenze selbst, auf jenen Strecken jedoch etwas seit- 
wärts, bald auf der einen, bald auf der anderen Seite des Eine-Baches. 
Die fragliche Grenze weist überall die in drei Sektionen getheilte, in zwei 
Exemplaren vorhandene Karte nach, welche beschrieben ist: 
Karte von der neu regulirten Grenze zwischen dem Königreich Preußen 
und dem Herzogthum Anhalt an dem Echtershagen, in dem Eine-Thale, 
bei den Dörfern Steinbrücken und Abberode uns an der Wiebeck, gefer- 
tigt im Jahre 1874. durch 
Tiemann, 
Herzogl. Anhalt. Vermessungs-Revisor. 
Sekt. I. (resp. II. III.) 
Auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.