Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 47. — 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuerveranlagung für das Jahr 1876., 
S. s15. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs- 
A#mtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden ic., S. o18. 
  
(Nr. 8394.) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuerveranlagung für das 
Jahr 1876. Vom 27. Dezember 1875. 
A#½# Grund der Bestimmungen im §. 6. des Gesetzes vom 25. Mai 1873. 
(Gesetz-Samml. S. 213.) und im §. 5. des Gesetzes von demselben Tage (Gesetz- 
Samml. S. 222.) wird hierdurch bekannt gemacht, daß an Klassensteuer für das 
Jahr 1876. nur 
2 Mark 90 Pfennige 
auf jede 3 Mark der veranlagten Jahres steuer zu entrichten sind. 
Wie hiernach der weniger zu entrichtende Betrag von zehn Pfennigen auf 
jede 3 Mark der Jahressteuer sich auf die einzelnen Monatsraten vertheilt, ergiebt 
die in der Anlage abgedruckte Tabelle, nach welcher die Erhebung zu bewirken ist. 
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist gesetzlich fest- 
gestelltauf..............·............................. 42,000,000 Mark. 
Aus dem Jahre 1875. sind nach der Bekanntmachung 
vom 23. Januar d. J. (Gesetz= Samml. S. 84.) im Jahre 
1876. auszugleihen . . .. 724,354 
Der durch Reklamationen und Rekurse entstandene 
Ausfall gegen den Normalbetrag des Jahres 1875. ist fest- 
  
gestelltauf·............................................ 688,949 
Summa 4384413,303 Mark. 
Veranlagt sind für 1767706. 44,490,255 
mithin mehr 1,076,952 Mark. 
Jahrgang 1875. (Nr. 3394.) 91 Hier- 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1875.
	        
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