Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Tariff, 
nach welchem das Bohlwerksgeld in dem bei dem Dorfe Kroͤßlin an der 
Peene belegenen sogenannten Gruͤnschwader Hafen zu erheben ist. 
Vom 30. Dezember 1874. 
Es wird bei dem Aufsichtsposten zu Peenemünder-Schanze entrichtet: 
für die Benutzung des Bohlwerks zum Anlegen, Löschen oder Laden von 
allen Fahrzeugen: 
a) mit Landnnnnnnngaaaaaa 5 Pf. 
b) mit Ballasast . . . .. .. .. . .... . .. . . .. 2. 
für jedes Kubikmeter Raumgehalt. 
Zusätzliche Bestimmung. 
Unter dem Raumgehalte der Fahrzeuge ist der nach der Schiffsvermessungs- 
Ordnung vom 5. Juli 1872. ermittelte Netto-Raumgehalt zu verstehen. 
r zur Anwendung des Tarifs die Reduktion der Tragfähigkeit auf 
Raumgehalt erforderlich wird, sind zehn Zentner gleich einem Kubikmeter Netto- 
Raumgehalt anzunehmen. 
Berlin, den 30. Dezember 1874. 
d. S) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
(Nr. 8250.) Tarif,
	        
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