Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1875. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
u 
1 
Berlin. 
Inhalt. 
— 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
  
1874. 
30. Dezbr. 
30. — 
30. — 
30. — 
30. — 
31. — 
  
1875. 
28. Janr. 
28. — 
28. — 
28. — 
28. — 
16. April. 
30. Janr. 
Jahrgang 1875. 
Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzun 
der Hafenanlagen zu Aarösund im Kreise 
Hadersleben des Regierungsbezirks Schleswig 
zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem das Fafengeld zu Fried- 
richstadt an der Eider im Kreise Schleswig, 
Regierungsbezirk Schleswig, zu. erheben ist. 
Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung 
der Hafenanlagen zu Holtenau an der 
östlichen Mündung des Schleswig Holsteinischen 
Kanals im Kreise Eckernförde, Regierungsbezirk 
Schleswig, zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung 
der Hafenanlagen und der Dampsschiffsbrücken 
zu Tönning im Kreise Eiderstedt des Regie- 
rungsbezirks Schleswig zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem die Abgaben für die Henutu 
der Hafenanlagen zu Husum im eise 
Husum des Regierungsbezirks Schleswig zu er- 
heben find. 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Rends- 
burg an der Eider, im Kreise Rendsburg, Re- 
gierungsbezirk Schleswig, zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung 
der Hafenanlagen vor dem Christians- 
kooge (Wöhrdener Hafen), im Kreise Süder- 
dithmarschen, Regierungsbezirk Schleswig, zu 
entrichten sind. 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Glück- 
stabt an der Elbe, im Kreise Steinburg, Re- 
gierungsbezirk Schleswig, zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem die Abgabe für das Befahren 
der Schlei zu erheben 5 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Auflsun der 
Erfurt-Hof-Eger Eisenbahngese 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aenderungen in 
den Tarifen für Chaussee., Wege.) Damm., 
Brücken-, Sflaster gähr- und Stätte- 
elder, Abgaben von der Flößerei, Schleu- 
6 und Brücken-Durchlaßgelder, Ha- 
ffen.) Liege und Krahngebühren und 
öähnliche Abgaben in Folge der Einführung der 
Reichsmarkrechnung vom 1. Januar 1875. ab. 
  
  
  
  
63-66.
	        
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