Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

Beihhlagnahmen,  Beitandserhebungen  ujm.

Kriegaminifterium,  Sriegsamt.
TIgb.  Nr.  Stab  M.  3d.  26158.  12.  17.  $.

Befanntmadung,
beirejjend  Hotladedienjt  der  Gleisanjdlußbefiger  .,,
Behebung  der  Knappheit  an  Derfehrsmitteln  und  zu
Siherung  der  Triegswirtichaftlichen  Erzeugung,  ar

om  6.  Dezember  1917.

A.  Werkltagsladedienft.

Die  Stnappheit  an  Berfehrämitteln  ziingt  zur  äußerflen  Abkürzung  t,,
Standzeitender  Eifenbahntvagen,  denn  es  fommtallesdaraufan,  dievorhand.  tn  \
Wagen  aufs  beite  auszunugen.  Ä

Bei  dem  allgemeinen  Mangel  an  geeigneten  freien  Arbeitskräften  lägt  fich  das
Biel  am  jiherften  aufdem  Wege  der  Selbfthilfe  durch  Heranziehung  des  e;  2.
nen  Arbeiterftammes  erreichen.  age:

Dringend  empfohlen  wird  die  jofortige  Einführung  eines  Notlan  edienftes
nad)  folgenden  Grundfäßen,  die  fich  bereits  feit  Sahresfrifi  bei  der  Maschinen.
fabrit  Budau  in  Magdeburg  beftens  bewährt  haben:  .

1.  Zum  Rotladedienft  verpflichtet  ift  jeder  Arbeiter  des  Betriebes.

2.  Über  die  Arbeitsfähigleit  entjcheidet  die  Betriebsleitung  zufammen  mit
dem  Xrbeiterausfhuß.

Als  arbeitsfähig  joll  grundjäglich  jeder  gefunde  Arbeiter  gelten,  da  es  ich  nur
um  borübergehende  zmweiftündige  Ladearbeiten  (f.  unter  d)  handelt.  Auch  der
hochqualifizierte  Arbeiter  fol  nicht  ausgenommen  fein,  denn  e3  fommt  vor  allen:
auf  die  gleihmäßige  Durdführung  des  Prinzips  an.  Von  der  Qerpflicfung
  befreit  follen  nur  folhe  Arbeiter  fein,  die  dem  Betriebe  infolge  der  Art  ihre:
Beihäftigung  nicht  entzogen  werden  fünnen,  3.  B.  DOfenleute.

3.  Die  Arbeitsfähigen  werben  in  eine  nad  Fabrifnummern  geordnete  ij.
eingetragen.  pn  die  Lifte  werben  auch  die  Berrhterfe  über  die  geleifteten  Notarbeiten
eingetragen.

4.  Die  in  der  Lille  geführten  Perfonen  werden  im  Bedarfsfalle  der  Reihe  nad
zu  etwa  zmweiltündigem  Dienft  aufgerufen.

Der  Aufruf  foll  möglichit  frühzeitig  erfolgen,  damit  die  Beteiligten  jid)  mıt
ihrer  Arbeit  Darauf  einrichten  Fönnen.  Er  gefhieht  in  der  Weife,  daß  der  Hofmeifter
dem  Betriebsbüro  die  Anzahl  der  benötigten  Hilfskräfte  meldet.  Das  Betriebs
büro  ftellt  die  fälligen  Nummern  feft  und  läßt  fie  durch  die  zuftändigen  Meifter
aufrufen.  Cine  Tafel  bei  dem  Pförtner  zeigt  außerdem  ftändig  die  zunächft  an  die
Reihe  Eommenden  Nummern  an.  |

5.  Die  Vergütung  im  Entladedienft  muß  für  den  fonft  mit  anderer  Arbeit
Beichäftigten  jo  bemeijen  fein,  daß  er  mindeftens  ebenfoviel  verdient,  wie  bei
feiner  gemöhnlihen  Bejhäftigung.  Zujchläge,  die  den  Arbeiter  zu  Höchitleiftungen
anjpornen,  werden  empfohlen.

B.  Sonntags»  und  Feiertagsladedienit.

Die  Unterbrechung  der  Ent-  und  Beladung  der  Wagen  in  den  Betrieben
während  der  Sonn-  und  Feiertagspaufe  bedeutet  einen  Ausfall  von  rund  15  Fre
zent  an  Wagen  und  eine  Anhäufung  der  Transportarbeiten  für  die  erften  Iage
der  Woche,  Die  ben  Keim  zu  periodiichen  Untegelmäßigfeiten  in  ji)  trägt.

Deshalb  muß  nad)  obigem  Veifpielmit  der  Ürbeiterichaft  auch  für  den  Sonntag:
und  Feiertagsladebienft  eine  Regelung  dahin  getroffen  werden,  daß  während  dr

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