Full text : Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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berg  vielerlei  Unruhe  und  Konfusion  angestiftet,  wie  derselbe  selbst
weitläufig  beschrieben  hat.  Es  hat  mit  Auf-  und  Niedergehen,
Klappern,  Schlagen,  Auf-  und  Zumachen  der  Türen,  Werfen,  Fallen,
Verschleppen  alles  Hausrats,  Rufen,  Lachen,  Zupfen  an  den  Kleidern,
schimpflichem  Necken  einer  Magd  viel  seltsame  Händel  getrieben;  ist
bisweilen  als  ein  dunkelgrauer  fortrauschender  Schatten  erschienen,
hat  sich  einst  mit  einem  nackenden  Arme  blicken  lassen,  grünes
Waldreisig  auf  die  Haustüren  gesteckt,  dergleichen  auch  auf  den
Spiegel  getan.  Im  hinteren  Hofgewölbe  hat  sich's  hören  lassen,  als
ob  Bergleute  arbeiteten,  eine  Kugel  hat  es  die  Treppe  hinunter—
geworfen,  alte  Kleider  hat  es  hervorgetragen  und  seltsam  aufgehängt,
den  Schlafenden  die  Betten  nehmen  wollen,  bei  Tage  etliche  Betten
verschleppt,  brennend  Licht  auf  den  Boden  getragen.  Einen  wachenden
beherzten  Bürger  überfiel,  seinen  Gedanken  nach,  etwas  in  der  Aacht
ganz  wie  ein  zottiger  brauner  Bär.  Bisweilen  sah  es  zum  Stall—
fenster  heraus,  ganz  wie  ein  altes  Angesicht  mit  einer  schwarzen
Haube.  Es  gab  der  Hausgenossin  eine  starke  Ohrfeige,  daß  man
die  roten  Striemen  noch  des  andern  Tags  sehen  konnte,  es  steckte
die  Ofenkrüche,  Ofengabel,  einen  langen  Borstwisch  mit  allerlei
Lumpen  behangen,  zur  Haustüre  hinaus  auf  die  Gasse,  zog  den
großen  Wassertrog  ab,  verstechte  die  Zapfen,  setzte  ein  brennendes
Licht  auf  die  Hausbank,  schürte  Feuer  auf  dem  Herd.  Dergleichen
Schalkheit  übte  es  sehr  viel,  und  wenn  es  etwas  angestiftet,  so
lachte  es.  Es  verstechte  die  Schlüssel,  streuete  Korn  vom  Boden
herab  auf  den  Hof,  der  Hausgenossen  Betten  trug  es  auf  den  Gang

gerufen  worden  war,  welcher  sich  in  eine  zottige  Deche  gehüllt  und  in  dieser
Verkleidung  entweder  als  Hund  oder  selbst  als  altes  Weib  die  Bewohner
zwei  Monate  lang  geängstigt  hatte.  Trotz  des  Geständnisses  von  Friebel
hielt  man  eine  derartige  Täuschuug  auf  natürlichem  Wege  für  unmöglich,  so
daß  selbst  in  dem  Urteile  des  Schöppenstuhls  zu  Leipzig  vom  8.  Januar  1693,
wodurch  der  Inquisit  zum  Strange  verurteilt  ward,  seiner  spukhaften  Erscheimungen
  ausdrüchlich  und  lebhaft  gedacht  wurde.  Der  Geistliche,  der
ihn  hiernächst  zum  Tode  vorbereitete,  drang  mit  der  Frage  in  ihn,  ob  er
nicht  ein  geheimes  Bündnis  mit  dem  Satan  habe,  und  als  er  sich  erbot,
seine  Zauberstüchchen  vor  aller  Augen  zu  wiederholen,  wenn  man  ihm  seine
zottige  Decke  geben  wollte,  verwies  ihm  dies  der  Geistliche  mit  heiligem
Schauer  und  ermahnte  ihn,  die  wenigen  Stunden,  welche  er  noch  zu  leben
hätte,  nicht  zu  solchen  Teufeleien,  sondern  zu  seiner  Bekehrung  zu  verwenden.
  (Unterhaltungsblatt  zum  Erzgebirgischen  Volksfreunde,  1884,
Ar.  32.)