Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1878. 
  
  
Datum Ausgegeben Nr. Nr. 
des zu Inhalt. des des Seite. 
Gesetzes 2c.Berlin. Stücks. Gesetzes 
1878. 1878. 
26. Juni.6. Juli. Gesetz, betr. die Fertigstellung der Berlinert.1.292 
Stadteisenbahn für Staatsrechnung. (m. Anl.) 
26. — 24. — Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 24. — 273. 
lautender Obligationen der Vrovin Han- Nr. 7. 
nover im Betrage von 7 500 000 Mark Reichs- 
währung II. Emission. 
26. — 19. August. Allerh. Erlaß, betr. die Uebernahme des Betriebes 25. — 266. 
der der Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft kon- Nr. 16. 
essionirten Eisenbahn von Kohlfurt nach 
Kalkenberg durch die Berlin-Anhaltische 
Eisenbahngesellschaft. 
26. — 19. — Allerh. Erlaß, betr. die Uebernahme des Betriebes 25. — 286. 
der der Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft kon- Nr. 17. 
Eeslionirten. Eisenbahn von Ruhland nach 
auchhammer durch die Cottbus-- Großen-= 
hainer Eisenbahngesellschaft. 
26. — 19. — Allerh. Erlaß, betr. die Uebernahme des Betriebes 25. — 286. 
der der Niederländisch Westfälischen Eisenbahn- Nr. 18. 
gesellschaft konzessionirten Eisenbahnen von 
Winterswyk nach Gelsenkirchen und nach 
Bocholt durch die Bergisch= Märkische 
Eisenbahngesellschaft. 
3. — 5. Septbr. Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden ist,,26. — 290. 
daß das dem Rittergutsbesitzer von Loebell A##1. 
zu Lehnin und Genossen unterm 14. Mai 1866 
verliehene Recht zur Erhebung einer Schiff. 
fahrtsabgabe für die Benutzung der öffent- 
lichen Wasserstraße in der Emster-Niederung 
von oberhalb Kaltenhausen bei Lehnin bis zur 
5avel bei Kleinkreutz vom 1. Mai 1878 an noch 
alf die Dauer von 36 Jahren in Kraft bleibt. 
30— 5. — Tarf, nach welchem das Ueberfahrtsgeld bei 26. — 290. 
de: Fähre über die Elbe und die Havel bei Nr. 2. 
Waben an der Elbe bis auf Weiteres zu er- 
hebn ist. 
3.li. 5. — Privilgium en Ausfertigung auf den Inhaber — 290. 
lauteider Obligationen bes Provinzialver- Nr. 3. 
bands der Provinz Westpreußen bis zum 
Betraze von 3.000 000 Mark. 
3. 6. Novbr. Privilegum wegen Ausfertigung auf den Inhaber 290. — 304. 
lautenler Obligationen bes Provinzialver Nr. 1. 
  
  
bandes der Brovinz Ostpreußen bis zum Be- 
trage vm 3 000 000 Mark. 
  
3“7 
  
 
	        
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