Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 21. — 
Jubalt: Allerhschster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kron- 
prinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs in den Regierungsgeschäften, 
S. 253. — Erlaß ESr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen wegen Uebernahme der Stell- 
vertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs in den Regierungsgeschäften, S. 246. 
  
  
(Nr. 8568.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Juni 1878, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserl. 
und Königl. Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät 
des Kaisers und Königs in den Regierungsgeschäften. 
D. Ich in Foose Meiner Verwundung zur Vollziehung der nöthigen Unter- 
schriften augenblicklich nicht im Stande bin, Ich auch nach Vorschrift der Aerzte, 
um die Heilung der Wunden nicht aufzuhalten, Mich aller Geschäfte enthalten 
sol, so will 8 Eurer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden für 
ie Dauer Meiner Behinderung Meine Vertretung in der oberen Leitung der 
Regierungsgeschäfte übertragen. Eure Kaiserliche und Königliche Hoheit und 
Liebden ersuche Ich, hiernach das Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 4. Juni 1878. 
Auf Allerhöchsten Befehl dazu berufen bezeugen wir, die unter- 
geichneten Chefs des Civil- und Militärkabinets, daß Seine Majestät 
er Kaiser und König in unserer Gegenwart den Inhalt der vor- 
stehenden Verordnung nach genommener Kenntniß von derselben 
ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Veräöffentlichung 
1ich lerbochre dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Minister- 
Präsidenten befohlen haben. 
v. Wilmowski. v. Albedyll. 
Fürst v. Bismarck. 
Fürst v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. 
Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. 
Hobrecht. 
An 
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen 
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden. 
  
Ees. Samml. 1878. (Nr. 8568—8569.) 41 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juni 1878.
	        
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