Inhaltsverzeichnis : Gemeindefinanzen. Erster Band. (1)

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Zweiter  Hengstmarkt  in  Labes  i.  Pomm.

Am  22.  Apxril,  vormittags  8  Uhr,  sindet  in  Labes  auf  dem  Landgestüt  der  zweite  öffentliche  Hengstmarkt
  statt.  Zu  diesem  Markte  werden  Zuchthengste  scwohl  warmblütigen  wie  auch  kaltblütigen  Schlages  zugelassen.
—  Für  die  Gestütverwaltung  kommen  nur  erstere  in  Betracht.

Bevor  die  Hengste  im  Gestüt  untergestellt  werden,  ist  durch  Bescheinigung  eines  beamteten  Tierarztes
nachzuweisen,  daß  unter  dem  Pferdebestand  der  Besitzer  keine  ansteckenden  Krankheiten  herrschen.

Auch  eine  frühere  Einstellung  der  Hengste  vor  dem  Markttage  kann  erfolgen;  in  solchem  Falle  sind  für
den  Hengst  auf  den  Tag  2,50  Mk.  zu  zahlen,  der  Begleiter  erhält  —  soweit  vo#rhanden  —  unentgeltlich  Nachtquartier;
  Beköstigung  erhält  er  in  der  Gestütkantine  argen  eine  Entschädigung  von  1,75  Mk.  für  den  Tag.

Die  einzustellenden  Hengste  sowie  die  Anzahl  der  Pfleger  sind  unter  Angobe  der  Zeit  ihres  Eintreffens
im  Gestüt  und  unter  Beifügung  der  Abstammungsnachweise  baldigst,  spätestens  aber  bis  zum  8.  April  d.  Is.  beim
Landgestüt  in  Labes  sanzumelden.

Für  den  Rückversand  etwa  nicht  verkaufter  Hengste  ist  frachtfrete  Rückbeförderung  mit  der  Eisenbahn
ugesagt.
zus  Stettin,  den  25.  März  1914.  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Pommern.

Im  Monat  Alpril  müssen  die  Fuhrwerke  auf  Thausseen  und  Straßen  der
Stadt  von  8  Uhr  abends  bis  4  Uhr  morgens  beleuchtet  sein.

Suwiderhandlungen  werden  streng  bestraft,
Rummelsburg,  den  30.  März  1914,  Der  Landrat,  von  Trebra,

—  Redaltion  des  amtlichen  Teils:  Königliches  Landratsamt  zu  Nammelsburg  i.  Pom.