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Zweiter Hengstmarkt in Labes i. Pomm.
Am 22. Apxril, vormittags 8 Uhr, sindet in Labes auf dem Landgestüt der zweite öffentliche Hengstmarkt
statt. Zu diesem Markte werden Zuchthengste scwohl warmblütigen wie auch kaltblütigen Schlages zugelassen.
— Für die Gestütverwaltung kommen nur erstere in Betracht.
Bevor die Hengste im Gestüt untergestellt werden, ist durch Bescheinigung eines beamteten Tierarztes
nachzuweisen, daß unter dem Pferdebestand der Besitzer keine ansteckenden Krankheiten herrschen.
Auch eine frühere Einstellung der Hengste vor dem Markttage kann erfolgen; in solchem Falle sind für
den Hengst auf den Tag 2,50 Mk. zu zahlen, der Begleiter erhält — soweit vo#rhanden — unentgeltlich Nachtquartier;
Beköstigung erhält er in der Gestütkantine argen eine Entschädigung von 1,75 Mk. für den Tag.
Die einzustellenden Hengste sowie die Anzahl der Pfleger sind unter Angobe der Zeit ihres Eintreffens
im Gestüt und unter Beifügung der Abstammungsnachweise baldigst, spätestens aber bis zum 8. April d. Is. beim
Landgestüt in Labes sanzumelden.
Für den Rückversand etwa nicht verkaufter Hengste ist frachtfrete Rückbeförderung mit der Eisenbahn
ugesagt.
zus Stettin, den 25. März 1914. Landwirtschaftskammer für die Provinz Pommern.
Im Monat Alpril müssen die Fuhrwerke auf Thausseen und Straßen der
Stadt von 8 Uhr abends bis 4 Uhr morgens beleuchtet sein.
Suwiderhandlungen werden streng bestraft,
Rummelsburg, den 30. März 1914, Der Landrat, von Trebra,
— Redaltion des amtlichen Teils: Königliches Landratsamt zu Nammelsburg i. Pom.