Full text : Militär-Handlexikon.

618

innerhalb  desselben  die  für  die  speciellen
-un  enstverhältnisse  der  Offz:
che  Anwendung.

der  Korps-Generalarzt  z
die  Leitung  der  Medieinei-Angelögenheiten
ich  dı  n

liegt.  Ihm  ie

pharmazeutischen  Geschäfte  für  den,
Dienstbereich  de  „K.  besorgt.  In  der
Merine  ü  er  Generslarzt  der  Marine
die  gleichen  Funktionen,  wle  Korperzt

  aus.
Stationen)  sind  Oberstabsärzie,  die  Div.-erste
  (Marinc-Stabsärzte),  zur  Leitung  des
Sanltätsdienstee  Innerhalb  der  zur  Div.  gehörigen
  Truppentheile  und  ale  ärztlich
sferenten  resp.  ausführende

r  Div..Komnı  deuro,  zugethellt.
BZ8-reth-Stationsdienst
  werden  die  Div.-Aerzie
nicht  herangezogen.  Sie  bilden  die  Zwischeninstanz
  zwischen  dem  Korps-Generalstabsarzt



Sc  n  be-Dienettauglichkeit


r
der  militärpflichtigen  Individuen.  Bei  Unter-  |
1  [)  ienat-   T:

suchungen  und  Beurthellung  der  D
tauglichkeit  der  in  Reih  und  Glied  stehenden
  aten  behufs  deren  Entlassung  als
h  oder  deren  Invalldisirung
noch  der

zu  formirenden  Truppenkörpern
  auch  noch  die  Sanitälsdetachements
  und  Feld-  u.  8.  Nu  Lazare  111
Aorzten  auszurüsten.  ierdurch  erfordeorliche
  Mehrbedarf  gegen  len  Friedens

stand  wird  thelle  durch  Militärärzie  des  zimm

Deurlaubtenstandes,  thelle  (und  nament-Modicinor

  und  d  solche,  zualcho  Ihro
aan  Qualiökalion  auf  Universitäten
erlan  sben  und  zum  Dienst.  zur  Deng

  eintreten.  Das  Sanitäts-Offizler-Korps

  des  Beurlaubtenstandcs  ergänzt  sich
einmal  durch  ausscheidende  aktive  Ail-Aerzte,
  denn  durch  einjährig  freiwillige

e  mit  |g

Militär-Sanitätswesen.

Aerzte.  Alediciner,  welche  Ihre  Studien
öpnen  ihrer

zu  Assistenzärz  a  ve  des  Sanitäts-Korps
  befördert.  mnächet  zähle
zum  Sanitäts-Ko  le  Lazareth-Gehülfen,
deren  Dienst  sich  auf  die  Ausführung

nd
ge  u  Ober-Lazareth-Gehülfen
  (Sergeanten)  befördert.
doch  sümmtlich

gleichen  Ansprüche

Versorgung  W  rrespondirenden
Chargen  a  Dienststandes.  Währen:
Lazereth-Gehülfen  be!  Kranken  und

Verwundeten  allo  diejenigen  nisderen  Verrichtungen
  zu  üboruchmen  haben,  welche
sich  spoclell  auf  die  arzuneilicho  u.  chirursowie

  zur  Wartung,  Bedienung  un:
in  diätetischer  Beziehung
Krankenwärter  den  Lazarothen  zugethellt,
welche  sich  vorzugewelse  aus  den  civ
versorgungaborechligten  Individuen  orgändureh

  den  Trupponarz
u  Krankenträgern  ausgebildet,  welche  er

Kriege  tholle  als  Hülf:

der  Truppe  bleiben,  then  zur  Bildung  der