Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

711
B)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
Patent-Ertheilung  für  stählerne  Schallsiäbe.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  3.
d.  M.  dem  Hof-Mechanikus  Eberbach  dahier  ein  Patent  für  die  von  ihm  erfundenen
sKtählernen  Schallstäbe  zum  Ersah  des  Glocken-Geläutes  auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren
  gnädigst  zu  ertheilen  geruht;  welches  unter  Hinweisung  auf  die  allgemeine  Gewerbe-Ordnung
  vom  22.  April  d.  J.  Art.  144  2c.  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart  den  5.  September  1328.  Schmidlin.

a.  Des  evangelischen  Consistorium.
Besiellung  eines  Schullehrer-Conferenz-Direktors  in  der  Didzese  Besigheim.

Die  Leitung  der  Schullehrer-Conferenzen  im  untern  Bezirk  der  Vesigheimer  Dibcese,
  welche  durch  Beförderung  des  Helfers  Riecke  in  Erledigung  gekommen,  ist  dem
Helfer  Kapff  in  Laufen  übertragen  worden.

Stuttgart  den  5.  September  1325.  Wächter.

5.  Des  katholischen  Kirchenraths.
a)  Prcis=  Aulgabe-  für  katholische  Schullehrer.

Für  die  katholischen  Schullehrer  und  Provisoren  wird  unter  Beziehung  auf  die
Bekanntmachung  vom  1.  December  1625,  S.  753,  für  das  Jahr  18;3  nachstehende
Preis-Aufgabe  bestimmt:

„Welches  ist  der  Lehrstoff,  die  Lehrsorm  und  der  Lehrton  für  die  nach  dem
Geschlocht  getrennten  Sonntagöschulen  auf  dem  Lande?“

„Welche  Altersklassen  eignen  sich  am  Besten  für  die  Sonntagsschule,  und
wie  soll  der  Lehrstoff  unter  die  Altersblassen  vertheilt  werden?“

Die  Abhandlungen  müssen  in  der  vorgeschriebenen  Form  vor  dem  1.  April  „8a898
bei  dem  katholischen  Kirchenrath  einkommen.

Stuttgart  den  3.  September  1628.  Camerer.