Full text : Die deutsche Reichsverfassung.

Kaiser  und  Kanzler.  111

wicklung  glücklicherweise  befreit  geblieben.  Der  Kaiser  kann  einen
Reichskanzler  ernennen,  der  gar  keine  Majorität  hinter  sich  hat.
Er  kann  ihn  halten,  wenn  er  sie  verlor.  Ein  parlamentarischer
Entscheid  gegen  ihn  ist  ohne  weitere  Umstände  kein  Demissionsgrund.
  Anderseits,  wenn  man  die  Dinge  im  tatsächlichen  Licht
betrachtet,  muß  man  auch  sich  gegenwärtig  halten,  daß  der  konstitutionelle
  Staat,  wie  Jellinek  sich  mit  Recht  ausdrückte,  der  „Staat
fortgesetzter  Kompromisse“  ist.  Also  man  sucht  sich  in  bezug  auf
das,  was  man  tun  und  nicht  tun  will,  möglichst  zu  akkommodieren,
und  das  Spiel  der  Kräfte  muß  zeigen,  wer  im  Einzelfall  der  stärkere
Teil  ist  und  besser  operiert  hat.

V.  Damit  sind  wir  gänzlich  hinübergeleitet  von  der  monarchischen
Gewalt  auf  ihre  Hilfsorgane.  Ein  wesentlichstes  Stück  jeden  konstitutionellen
  Regiments  sind  die  Minister,  und  rechtlich  ist  die
ganze  Politik  auf  sie  gestellt  zufolge  der  Unverantwortlichkeit  der
Krone.  In  der  Richtung  sagt  auch  Artikel  17:  „Die  Anordnungen
und  Verfügungen  des  Kaisers  werden  im  Namen  des  Reiches  erlassen
  und  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Gegenzeichnung  des-Reichskanzlers,
  welcher  dadurch  die  Verantwortlichkeit')
übernimmt“.

Dieser  vereinigt  in  sich  dreierlei  rechtlich  verschiedene
Funktionen:  Er  ist  preußischer  Stimmführer;  aber  für  die
preußische  Stimmführung  im  Bundesrat  nicht  er,  sondern  lediglich
die  preußische  Staatsregierung  ihrem  Landtag  verantwortlich,  niemals
  dem  Reichstag.  Zweitens  ist  er  Präsident  des  Bundesrats.
  Er  hat  es  aber  nicht  in  der  Gewalt,  wie  die  Abstimmung
ausfällt.  Er  ist  also  auch  für  die  Tätigkeit  des  Bundesrats  in  keiner
Weise  verantwortlich,  sondern  hat  nur  dafür  zu  sorgen,  daß  Vorlagen,
  nur  so  wie  der  Bundesrat  sie  beschlossen,  an  den  Reichstag
gelangen.

Seine  Verantwortlichkeit  betrifft  nur  die  dritte  Funktion,  nämlich
  als  Reichsminister.  Die  Stelle,  die  ich  verlas,  hat  die  ganze
Verfassung  und  unser  ganzes  politisches  Leben  im  Deutschen  Reich
gegenüber  dem  ersten  Projekt  vollständig  umgewandelt.  Fürst  Bismarck
  hatte  die  Absicht,  daß  der  Präsident  des  Bundesrats  lediglich

*.)  Über  die  Ministerverantwortlichkeit  des  Kanzlers  im  ganzen  und  einzelnen
  besteht  mancher  Streit  in  der  Theorie.  Der  Stand  derselben  ist  ersichtlich
aus  der  neuesten  Schrift  über  diese  Materie:  „v.  Frisch,  Die  Verantwortlichkeit“  2c.
(Berlin  bei  Häring  1904)  S.  313  ff.