Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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B)  Ordens--Verleihungen.
Seine  Königliche  Majestät  haben,  vermoͤge  gnaͤdigsten  Dekrets  vom  4.  April
1828  an  den  Ordens-Vice-Kanzler,
dem  Ober-Regierungsrath  Schlayer,  und

dem  Regierungsrath  Rummel
das  Ritterkreuz  des  Ordens  der  Wuͤrttembergischen  Krone  zu  verlcihen  geruht.

C)  Dienst-Nachrichten.  4
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  18.
Februar  den  vormaligen  Professor,  Franz  Miller  in  München,  in  Königliche  Dienste
gnädigst  aufgenommen,  und  denselben  zum  Ober-Steuerrath  und  zum  Königlichen  General-Bevollmächtigten
  bei  der  Baiernschen  Ober-Zoll-Administration  gnädigst  ernannt.
Sodann  haben  Höchstdieselben  durch  hochstes  Dekret  vom  9.  d.  M.  den  Obersten
  v.  Bartruff,  unter  Beibehaltung  seiner  Stelle  als  Regiments-Commandant  der
Artillerie,  zum  General-Major  ernannt;  auch
durch  höchstes  Dekret  vom  :½2.  d.  M.  die  bei  dem  Gerichtshofe  in  Eßlingen  erledigte
  Raths-Stelle  dem  Oberamts-Richrer  zu  Tübingen,  Hufnagel,  gnädigst  übertragen.

Unter  dem  3.  d.  M.  wurden  die  seitherigen  Zöglinge  zweiter  Klasse,  der  Offiziers=Bildungs-Anstalt,
  auf  folgende  Weise  den  Regimentern  zugetheilt:
Unter-Lieutenant  Reichenbach,  der  Artillerie,
Unter-Lieutenant  v.  Watter,  dem  zweiten  Infanteric-Regiment,
Unter-Lieutenant  Ludwig  v.  Hügel,  dem  zweiten  Reiter-Regiment,
Unter-Lieutenant  Rudolph  v.  Bünau,  dem  fünften  Infanterie-Regiment,
Unter-Lieutenant  v.  Menoth,  dem  ersten  Reiter-Regiment,
Unter-Lieutenant  Bührlen,  dem  achten  Infanteric-Regiment;
sodann  wurde  der  seitherige  Zögling  zweiter  Klasse,  Hardegg,  zum  Unter-Licurenant
  befördert  und  dem  General-Quatiermeisterstab  zugetheilr,  und  die  seitherigen  Zöglinge
  zweiter  Klasse,  v.  Stockmayer,  Friedrich  v.  Hügel,  Glaser,  Albert  v.  Hügel,
r.  Baumbach,  in  die  erste  Klasse  vorgerückt  und  zu  Umerlieutenants  ernannt.