Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

VIII 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1882. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Fusgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1881. 
12. Dezbr. 
12. — 
21. — 
1882. 
21. Janr. 
24. April. 
29. März. 
16. Febr. 
6. Janr. 
16. Febr. 
10. März. 
16. Febr. 
  
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Anleihescheine seitens der Stadt 
Insterburg im Betrage von 385 000 Mark. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den In- 
haber lautender Kreisanleihescheine des 
Kreises Rummelsburg im Betrage von 
95 000 Mark. 
Vertrag, betr. den staatsseitigen Erwerb der 
der Stadtgemeinde Mühlhausen gebörigen 
Stammaktien Litt. B der Thüringischen Eisen- 
bahngesellschaft. 
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 
fußes der auf Grund des Allerhöchsten Privi- 
legiums vom 1. Juli 1866 von der Stadt 
Frankfurt a. O. ausgegebenen Inhaber- 
Obligationen von vier und einhalb auf vier 
Prozent. 
Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 
des Grundbuchs für einen Theil des Bezirk8 
des Amtsgerichts Tostedt. 
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber 
lautender Stadtanleihescheine der Stadt 
Mühlhausen in Thüringen im Betrage von 
2 000 000 Mark. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an den Kreis Merzig für 
die zum provinzialstraßenmäßigen Ausbau des 
Weges von Merzig über Hilbringen bis 
zur Lothringischen Grenze in der Richtung 
auf Waldwies erforderlichen Grundstücke. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteig- 
nungsrechts an die Stadtgemeinde Brecker- 
feld im Kreise Hagen für die zum Bau einer 
Chaussee von Breckerfeld durch die so- 
genannte Illekatte und das NordEpscheider 
Thal bis Priorei an der Volmethal Eisen- 
bahn erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts 
zur Erhebung des Chausseegeldes zum 1#. fachen 
Betrage der Sätze des Chausseegeld-Tarifs vom 
29. Februar 1810 auf dieser Straße. 
  
  
14. 
EG 
8839. 
8826. 
  
  
61-63. 
11. 
11. 
Nr. 2. 
16. 
Nr. 3. 
12. 
Nr. 3.
	        
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