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(Nr. 4375.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Maͤrz 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
von Schlochau nach Jacobsdorf, von Pr. Friedland nach Neu-Stettin
und von Hammerstein bis zur Conitz-Butower Staatsstraße.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgender
Chausseen im Schlochauer Kreise des Regierungsbezirks Marienwerder und in
den angrenzenden Kreisen: 1) von Schlochau nach Jacobsdorf im Conitzer
Kreise, 2) von Preußisch-Friedland über Hammerstein bis zur Neustettiner
Kreisgrenze und eventuell bis Neustettin im Regierungsbezirk Cöslin, und
3) von Hammerstein, im Schlochaner Kreise, über Stegers bis zur Conitz-Bütower
Staatsstraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht
für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstucke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseeban= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem
Schlochauer Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhallung
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Bergehen
auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 5. März 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisier.
(Nr. 4376.)