Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

—  172  —

(Nr.  4375.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  5.  Maͤrz  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chausseen
  von  Schlochau  nach  Jacobsdorf,  von  Pr.  Friedland  nach  Neu-Stettin
  und  von  Hammerstein  bis  zur  Conitz-Butower  Staatsstraße.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  folgender
Chausseen  im  Schlochauer  Kreise  des  Regierungsbezirks  Marienwerder  und  in
den  angrenzenden  Kreisen:  1)  von  Schlochau  nach  Jacobsdorf  im  Conitzer
Kreise,  2)  von  Preußisch-Friedland  über  Hammerstein  bis  zur  Neustettiner
Kreisgrenze  und  eventuell  bis  Neustettin  im  Regierungsbezirk  Cöslin,  und
3)  von  Hammerstein,  im  Schlochaner  Kreise,  über  Stegers  bis  zur  Conitz-Bütower
  Staatsstraße  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen  Grundstucke,  imgleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseeban=  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,
  auf  diese  Straßen  zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  dem
Schlochauer  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhallung
  der  Straßen  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Beslimmungen
  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld  -Tarife  vom  29.  Februar
  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Bergehen
auf  die  gedachten  Straßen  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  5.  März  1856.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminisier.

 

(Nr.  4376.)