Beilage
zu den
Plättern für Rechtsanwendung.
1862. Samstag, den 31. Mal. Nr. 3.
So eben ist erschienen das 2. Heft des Kommentars
über das
Gesetz,
die Einführung
Strafgesetznches
Polizeistrasgesetbuches
anch 1 Pyyern
end
vom 10. Keikürt 1861,
Dr. Car# l Risch,
a. o. Professor der Rechte an der Wönigl. ¾r!m½Q Maximilians=Universität
zu Würzb
Ler.-Z. geh. 2 fl. 24 kr. rhn. v* 1 Thlr. 14 Ngr.
Mit diesem Hefte ist das Winfährunzsgee, vollständig
und zugleich der III. Band des UII. Thetles der „Gesetzgebung
Bayerns“ lrzE m— — Die Kommentare über
folgende Gesetze der neueren Epoche find theils unter
der Presse, theils in der Bearbeitung begriffen und werden
— wie das Einführungsgesetz — demnächst in zwei
verschiedenen Formen — als Fortsetzungen der kommentirten
„Gesetzgebung“ und als selbstständige Werke — in
rascher Folge erscheinen:
Poltzeistrasgese buch, erläutert von Herrn Professor
und Landtags-Abgeordneten Dr. Edel in
Würzburg
Notakfachzesetz, erläutert von Herrn Oberappellationsgerichtsdirektor
E. von Zink in München;