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G. Kehrbezirke.
. 132.
Der Bezirksausschuß beschließt über die Einrichtung, Aufhebung oder Ver-
änderung der Kehrbezirke für Schornsteinfeger (§. 39 der Reichsgewerbeordnung).
H. Ablösung gewerblicher Berechtigungen.
C. 133.
Der Bezirksausschuß entscheidet über Anträge auf Ablösung von Gewerbe-
berechtigungen und auf Entschädigung für aufgehobene Gewerbeberechtigungen.
Gegen die Endurtheile des Bezirksausschusses findet unter Ausschluß anderer
Rechtsmittel nur die Berufung an das Oberverwaltungsgericht statt.
XVII. Titel.
Handelskammern,) kaufmännische Korporationen) Börsen.
K. 134.
Der Minister für Handel und Gewerbe beschließt über die Genehmigung
zur Erhebung eines zehn Prozent der Gewerbesteuer vom Handel übersteigenden
Zuschlags von Seiten einer Handelskammer, sowie zu einer Ueberschreitung
des Etats derselben, ingleichen über die Herabsetzung der etatsmäßigen Kosten
auf den Betrag eines zehnprozentigen Zuschlags zur Gewerbesteuer vom Handel
(§. 24 des Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870, Gesetz-
Samml. S. 134).
. 135.
Die Beschlußfassung über Einsprüche gegen die Wahl von Mitgliedern
(§. 15 a. a. O.) steht der Handelskammer zu, welche im Uebrigen die Legitimation
ihrer Mitglieder von Amtswegen prüft und darüber beschließt.
Die Handelskammer beschließt darüber, ob die Mitgliedschaft in Folge
eines in der Person des Mitgliedes eingetretenen Umstandes erloschen ist
(§S. 17 a. a. O.).
Die Handelskammer beschließt ferner über Beschwerden wegen unrichtiger
Einschätung zuw zu einer ingirte Gewerbesteuer behufs Aufbringung der etatsmäßigen
osten (9. 2
Gegen va 2 Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen gefaßten Be-
schlüsse da Handelskammer, ferner gegen Beschlüsse der Handelskammer über
Einwendungen gegen die Listen der Wahlberechtigten (§. 11 a. a. O.) und gegen
Beschlüsse der Handelskammer, durch welche ein Mitglied ausgeschlossen oder seiner
Funktionen vorläufig enthoben wird (§9. 18, 19 a. a. O.), findet innerhalb zwei
Wochen die Klage bei dem Bezirksausschusse statt.
Ges. Samml. 1883. (Nr. 8952)