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Ansehung der Fremden gesucht babe. Uastreitig war auch
damals, wie Herr v. Selchow bemerkt, die Resolution des
Reichshofraths hochst unerwartet ·
„Weilen Sr. Liebden, der Herzog, mit keinem genugsamen
Beweis zu theuerst bey seinen Unterthauen aufkommen
könne, so werde man ihm viel weniger diese Ertension
gestatten können.“
Das wirtembergische Haus wurde billig dadurch veranlaßt,
unter der nachfolgenden Regierung Karls VIl. noch einmal
um eine authentische Erklärung der alten kaiserlichen Gnadenbriefe
und allenfallsige Ausdehnung derselben gegen Fremde zu
bitten, allein Karl VII. starb vor Ertheilung einer Resolution,
und nach dieser Zeit soll die Sache liegen geblieben seyn.
Solche historische Gründe, als bisher der Reihe nach angeführt
wurden, hatte ich vor mir, da ich die oftbemerkte
Stelle meiner Geschichte niederschrieb, und es konnte mir nach
solchen Gründen in der That nichts Anderes, als eine aus dem
Ansehen gewisser Männer entsprungene publicistische Observanz-Orthodorie
scheinen, an welcher die Regierung selbst nicht
den geringsten Antheil nehme, daß man von den Grenzen des
wirtembergischen Privilegiums de non appellando gar nicht
sprechen solle. Für Jeden, der in solchen Dingen lieber zur
Quelle, als zum angesehensten Schriftsteller gehr, war es, nach
meiner Einsicht, eben so bekannte, als zuverläßige Wahrheit,
daß Wirtemberg kein unbegrenztes Privilegium de non ap-Pellando
habe, und da ich alle nur möglichen Gründe hatte,
zu vermuthen, daß solche Männer den Ton der Beurtheilung
meiner Schrift vorzüglich angeben würden, so war ich wegen
der kleinen Unzufriedenheit völlig beruhigt, welche vielleicht
durch einige Stellen in den Gemüthern derjenigen erregt
werden würde, von welchen Quellenkenntniß nicht wohl erwartet
werden kann.