2
verschiedenen Parlamenter besteht aus mehreren Classen von
Landstaͤnden gleichwichtiger Rechte und gleichversicherter Privilegien,
welche alle, so sehr sonst ihre Vorzuͤge verschieden
sind, um ihre freie Einwilligung hieruͤber befragt werden
muͤssen; auch will am Ende das Volk im Lande Hadeln
noch besonders gebeten seyn “).
») Die sechs verschiedenen Landschaften der hiesigen Lande sind die
Calenbergische, die Grubenbagensche, die Lüneburgische,
die Brem= und Verdische, die Lauenburgische
und die Hovische. Die Grasschaft Diepholz ist
meines Wissens weder einer andern Landschaft incorporirt, noch
hä#é sie selbst Landsiände.
Das Land Hadeln genießt seine eigene, vom Lauenburgi:
schen ganz unabhängige Verfassung, ob es schon zu gleicher
Zeit mit dem Lauenburgischen an das Zellische Haus kam.
Siebenzehn tausend Menschen, so viele begreift das kleine Land
Hadeln, bezahlen nicht mehr als 10,000 Rthlr. Contribntion,
wie schon bei der Uebergabe des Landes an das Zellische Haus
von den Hadelnschen Landständen verwilligt worden war, 1200
Ch. für die Accise, und von jedem Morgen Landes jährlich
1 Mark.
Man hat 1776 einen Versuch gemacht, die Calenbergischen
und Grubenhagischen Landschaften mit einander zu vereinigen,
aber das nütliche Werk mißlang, weil beide Landschaften in
manchen Punkten gar zu verschiedene Rechte und Verpflichrungen
haben, auch der Schuldenetat dieser beiden Landschaften so
unverhältnißmäßig gewesen ist, daß allein schon deswegen die
Calenbergischen Staͤnde Schwierigkeit machen mußten, oder
hätte ein beträchtlicher Theil der Grubenhagenschen Landschaftschulden
auf die Städte und Communen dieses Fürstenthums
vorher vertbeilt werden müssen. Die Passiva der Calenbergischen
Landschaft, so weit sich dieselbe aus dem Kriegskostenregister
und ohne die damaligen Ruͤckstände des quanti orcin.
dazu zu rechnen, ergaben, beliefen sich zwar ungefähr auf neun
Tonnen Goldes und die Grubenhagenschen nur auf 353.369
Zth., aber die ersteren konnten auch nach Abzug aller Ausg#e
ben jährich 25,520 Zth. zu Abtragung dieser Schulden verwenden,
da letztere zu Abzahlung der ihrigen nur 2439 Mith.
nach damaligem Etat liefern konnten.