Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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verschiedenen  Parlamenter  besteht  aus  mehreren  Classen  von
Landstaͤnden  gleichwichtiger  Rechte  und  gleichversicherter  Privilegien,
  welche  alle,  so  sehr  sonst  ihre  Vorzuͤge  verschieden
sind,  um  ihre  freie  Einwilligung  hieruͤber  befragt  werden
muͤssen;  auch  will  am  Ende  das  Volk  im  Lande  Hadeln
noch  besonders  gebeten  seyn  “).

»)  Die  sechs  verschiedenen  Landschaften  der  hiesigen  Lande  sind  die
Calenbergische,  die  Grubenbagensche,  die  Lüneburgische,
  die  Brem=  und  Verdische,  die  Lauenburgische
  und  die  Hovische.  Die  Grasschaft  Diepholz  ist
meines  Wissens  weder  einer  andern  Landschaft  incorporirt,  noch
hä#é  sie  selbst  Landsiände.

Das  Land  Hadeln  genießt  seine  eigene,  vom  Lauenburgi:
schen  ganz  unabhängige  Verfassung,  ob  es  schon  zu  gleicher
Zeit  mit  dem  Lauenburgischen  an  das  Zellische  Haus  kam.
Siebenzehn  tausend  Menschen,  so  viele  begreift  das  kleine  Land
Hadeln,  bezahlen  nicht  mehr  als  10,000  Rthlr.  Contribntion,
wie  schon  bei  der  Uebergabe  des  Landes  an  das  Zellische  Haus
von  den  Hadelnschen  Landständen  verwilligt  worden  war,  1200
Ch.  für  die  Accise,  und  von  jedem  Morgen  Landes  jährlich
1  Mark.

Man  hat  1776  einen  Versuch  gemacht,  die  Calenbergischen
und  Grubenhagischen  Landschaften  mit  einander  zu  vereinigen,
aber  das  nütliche  Werk  mißlang,  weil  beide  Landschaften  in
manchen  Punkten  gar  zu  verschiedene  Rechte  und  Verpflichrungen
  haben,  auch  der  Schuldenetat  dieser  beiden  Landschaften  so
unverhältnißmäßig  gewesen  ist,  daß  allein  schon  deswegen  die
Calenbergischen  Staͤnde  Schwierigkeit  machen  mußten,  oder
hätte  ein  beträchtlicher  Theil  der  Grubenhagenschen  Landschaftschulden
  auf  die  Städte  und  Communen  dieses  Fürstenthums
vorher  vertbeilt  werden  müssen.  Die  Passiva  der  Calenbergischen
  Landschaft,  so  weit  sich  dieselbe  aus  dem  Kriegskostenregister
  und  ohne  die  damaligen  Ruͤckstände  des  quanti  orcin.

dazu  zu  rechnen,  ergaben,  beliefen  sich  zwar  ungefähr  auf  neun
Tonnen  Goldes  und  die  Grubenhagenschen  nur  auf  353.369
Zth.,  aber  die  ersteren  konnten  auch  nach  Abzug  aller  Ausg#e
ben  jährich  25,520  Zth.  zu  Abtragung  dieser  Schulden  verwenden,
  da  letztere  zu  Abzahlung  der  ihrigen  nur  2439  Mith.
nach  damaligem  Etat  liefern  konnten.