Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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vermöge  höchster  Entschließung  vom  18.  d.  M.  die  erledigte  evangelische  Pfarrei
Weiler  zum  Stein,  Dekanats  Marbach,  dem  Helfer  Bühler  zu  Winterbach,  Dekanats
Schorndorf,

die  erledigte  Helferstelle  in  Blaubeuren  dem  Ripetenn  Wächter  in  Täübinzen,

die  erledigte  Helferstelle  in  Brackenheim  dem  Repetenten  Paret  in  Tübingen,

die  zu  besetzende  Lehrstelle  an  Classe  V.  und  VI.  der  Realschule  in  Stuttgart  dem
bei  dieser  Lehranstalt  schon  bisher  angestellten  Professor  Eisenmann  zu  übertragen,  und

den  früheren  Privatdocenten  Dr.  Teuffel  zum  außerordentlichen  Professor  an  der
Landes-Universstät  im  Fache  der  Philologie  zu  ernennen  gnädigst  geruht.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  19.  d.  M.  auf
die  erledigte  Aktuarestelle  bei  dem  Oberamtsgerichte  Maulbronn  den  Gerichts-Aktuar  Zech
in  Schorndorf,  seinem  Ansuchen  gemäß,  zu  versetzen,

das  vergrößerte  Amts-Notariat  Bopfingen,  Oberamts  Neresheim,  dem  Amts-Notar
Cunradi  in  Kirchbeim,  desselben  Oberamts,

das  neu  errichtete  Amts-Notariat  Buchau,  O.A.  Riedlingen,  dem  bisherigen  fürstlich
Thurn  und  Taris'schen  Amts-Gerichtsnotar  Wagenmann  in  Obermarchtbal,  und

das  neu  errichtete  Amts-Notariat  Mengen,  Oberamts  Saulgau,  dem  bisherigen  fürstlich
  Thurn  und  Taris'schen  Amts-Gerichtsnotar  v.  Bagnato  in  Scheer  zu  übertragen
geruht.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  den  Uebertritt  der  Referendäre  zweiter  Classe  von  den  Gerichtshöfen  zu  den
Oberamtögerichten  betreffend.

Die  nachbenannten  Referendäre  zweiter  Classe,  welche  durch  die  Ministerial-Verfügung
vom  15.  Januar  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  17)  den  K.  Gertchtshöfen  zugetheilt  worden  find,
werden  hiemit  für  vie  zweite  Hälfte  ihrer  Probezeit  den  hiernach  erwähnten  Bezirkögerichten
beigegeben: