Metadata : Modernes Fürstenrecht

12383  8  12.  Die  Mitgliedschafts-Rechte  und  Pflichten  im  System.

2.  sachliche  Rechte:
a)  nichtvermögensrechtliche:
a)  Teilnahme  an  der  Betätigung  der  allgemeinen
Hausgewalt,  insbesondere  an  der  Ausübung
der  Hausautonomie;
ß)  im  Staate:
aa)  Thronfolge-")  und  Regentschaftsfähigkeit,
  Mitglied  in  der  ersten  Kammer
und  im  Staatsrat  (politische  Rechte);

ßß)  besondere  Rechtsstellung  im  bürgerlichen
  Rechte  (Einf.G.  z.  B.G.B.  Art.  57,
preuß.  Ausf.G.  z.  B.G.B.  Art.  88),  Privilegien
  in  bezug  auf  Erscheinen  vor
Gericht,  Eidesleistung  (Z.Pr.O.  88  219,
375,  479,  482;  Str.Pr.O.  $  71;  Reichsmilitärstrafgerichtsordnung
  $$  206,  208)
und  Vertretung  daselbst  im  Prozeß
durch  ihre  Behörden  (preuß.  Ausf.G.  z.
2.Pr.O.  ın  der  Fassung  vom  6.  Oktober
1899  $  2)  /Proze/sprivilegien],  in  bezug
auf  Beurkundung  des  Personenstandes
(Reichsgesetz  vom  6.  Februar  1875  $  6),
Befreiung  von  Wehrpflicht  (Gesetz  vom
9.  November  1867  $  1);  vgl.  S.  138f.;

yy)  Beteiligung  an  den  Kreistagswahlen
durch  Stellvertreter  (Kreisordnung  vom
19.  März  1881  $  97);

y)  im  internationalen  Verkehre:  Exterritormlität
für  das  Staatshaupt  und  begleitende  Familie.

b)  vermögensrechtliche:

a)  Zivilliste  und  sonstige  Dotation  des  Staatshaupte3
  oder  seines  Vertreters;

ß)  Steuer-,  Gebühren-  und  Portofreiheit  (preuß.
Einkommensteuergesetz  vom  24.  Juni  1891
$  3;  preuß.  Kommunalabgabengesetz  vom

1)  Über  die  öffentlichrechtliche  Natur  ist  heute  kein  Zweifel.  Siehe
die  Belege  bei  Schücking  8.  23.