Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Nro  Benennung  der  Gegenstände.
33.  Steine  und  Stelnwaaren:
a)  Steine,  rohe  oder  blos  behauene;  Flintensteine;  Mühlsteine,  auch  mit  eisernen  Reifen;
polirte  Schieferplatten,  Schleif=  und  We  Aieine  aller  Art;  grobe  Steinmetzarbeiten,  z.  B.
Thür=  und  Fensterstöcke,  Säulen  und  Säulenbestandtheile,  Rinnen,  Röhren  und  Tröge
und  vergleichen  ungeschliffen,  mit  Ausnahme  der  Arbeiten  aus  Alabaster  und  A
Schusser  (Knicker)  aus  Marmor  und  dergleichen
b)  Evelsteine,  auch  nachgeahmte,  —#  Perlen  und  Korallen  ohne  Bassung;  ;  Waaren
aus  Serpentinstein,  Gyps  und  Schwefel;  Echiefertafeln  in  Holzrahmen,  auch  lackirten  oder
polirten
c)  Waaren  aus  Haltaveeinen  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Maiericlien,  sowei  t4
dadurch  nicht  unter  Nr.  2  .
d)  Waaren  aus  allen  *  Seeinen,  mit  Ausnahme  der  Statuen:
1)  Außer  Verbindung  mit  anderen  Matertalien  oder  nur  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen  ohne  Politur  und  Lack.
2)  In  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  auch  Wieeriaummwaaren,  alle  diese  Kiaeren,
  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  20  fallen
34.  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Torf:
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koaks,  Torf,  Torfkohlen.
35.  Stroh-,  Rohr-  und  Bastwaaren:
a)  Matten  und  Fußdecken  aus  Bast,  Stroh  und  Schilf,  auch  andere  Schilfwaaren,  ordinatre,
uungeseeet  und  gefärbt;  Snohbefen;  Strohbänder  aller  Art;  Hüte  aus  Holzspan  ohne
b)  **  und  Bastgeflechte,  mit  Ausnahme  der  Strohbänder;  Decken  von  ungelpetenen
c)  Huͤte  aus  Siroh,  Rohr,  Bast,  Binsen,  Fijchbein  und  Vaintiatiern.
t)  ohne  Garnitur
2)  mit  Garnitur,  auch  dergleichen  aus  Holzpan
36.  Theer;  Pech;  Harze  aller  Art;  Asphalt  (Bergtheer);  Theer=  und  Mineralöle,  roh  und  gereinigt,
auch  Benzin  und  Karbolsäure  (Kreosot);  be  Terpemin,  Tewemiinsl  Thiersel,  rohes
(Hirschhornöl)  und  gereinigtes  (Dippelsöl)
37.  Thiere  und  thierische  Produkte,  nicht  anderweit  genannt:

 

a)  Thiere,  alle  lebende,  für  welche  kein  Tarissatz  ausgeworfen  ist;  Geflügel  und  kleines  Wilpret
  aller  Art;  Fische,  frische  und  Ulußtrebse  frische  unausgeschalie  Muscheln  ..

b)  Eier  und  Mich  .·.  ....

c)Bienenstöckemii  lebenden  Bienen.  .............-«-.«