Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

30.  Bekanntmachung,

die  erweiterten  Befugnisse  des  Fürstl.  Steneramtes  Greiz
bekreffend.

Die  dem  Fürstlichen  Steueramte  alhier  ertheilte  biektamig.  n  Erlobigung  von
Begleiescheinen  I.  über  wollene  Garne  und  Waaren,  ist  vom  .  Mis.  ab  auch
auf  wollne  Waaren,  die  mit  Seide  oder  Baumwolle  gemisch  ih,  —S  mit  **
Stoffen  in  Verbindung  stehen,  überhaupt  auf  die  unter  Vesitionen  II.  41  c.  und
II.  30  c.  des  Vereins-Zolltarifs  zu  begreifenden  Waaren  ausgedehnt  worden,  was
zur  Nachachtung  der  Interessenten  mit  dem  Bemerken  hierdurch  veröffentlicht  wird,
daß  die  bezuüglichen  Abfertigungen  stets  unter  der  Leitung  des  Bezirks-Oberkontroleurs
  zu  erfolgen  haben.

Greiz,  aln  4.  September  186  1.

Fürstlich  Neuß-Plauische  Laudesregierung  daf.
I!).  Herrmann.

K.  v.  Geldern.  Unabenbdor!