Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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Verfassung  abgeändert  sind  und  solange  sie  nicht  auf  dem  in
Art.  7,  bzw.  78  bezeichneten  Wege  abgeändert  werden.«

Damit  war  zugleich  der  wirtschaftspolitische  Kurs  des  neuen
Reiches  bestimmt.  Wie  dargelegt,  hatte  während  der  vorangegangenen
  Jahrzehnte  auf  dem  europäischen  Kontinent  eine  von
England  herübergetragene  starke  freihändlerische  Strömung  die
Wirtschaftspolitik  der  west-  und  mitteleuropäischen  Länder  beeinflußt.
  Auch  der  Zollverein  war  von  dieser  Strömung  ergriffen
worden.  Seine  letzten  zoll-  und  handelspolitischen  Maßnahmen
waren  ausgesprochen  freihändlerischen  Charakters  gewesen.

Den  Beginn  der  Handelspolitik  des  Reiches  bildet  eine  Vereinbarung,
  die  bei  der  damaligen  Richtung  der  europäischen
Handelspolitik  recht  wertvoll  erschien,  die  aber  in  der  Folge,  wie
später  zu  zeigen  sein  wird,  gerade  die  dauernde  Wendung  zum
Protektionismus  begünstigen  sollte.  Es  ist  der  Art.  ıı  des
Frankfurter  Friedensvertrages,  der  im  Verkehr  zwischen
dem  Deutschen  Reiche  und  Frankreich  die  Meistbegünstigung
hinsichtlich  aller  England,  Belgien,  Österreich-Ungarn,  Rußland,
der  Schweiz  und  den  Niederlanden  eingeräumten  handelspolitischen
Vergünstigungen  festlegte.

Der  Zolltarif,  der  bei  der  Gründung  vom  Zollverein  übernommen
  wurde,  war  erst  kurz  vorher,  am  ı.  Oktober  ı870,  in
Kraft  getreten.  Er  hatte  die  Einfuhr  der  notwendigen  Lebensmittel
  und  der  wichtigsten  Roh-  und  Hilfsstoffe  für  die  heimische
Industrie  und  Landwirtschaft  durch  Herabsetzung  der  Zölle  wesentlich
  erleichtert.  Getreide,  Mühlenfabrikate,  Vieh  und  Fleisch  waren
ganz  vom  Zoll  befreit;  nur  für  Kaffee  war  der  Finanzzoll  erhöht
worden.  Anläßlich  dieser  Tarifreform  hatte  Delbrück  geäußert,
ein  einmaliger  tiefer  Schnitt  sei  besser  als  fortwährendes  Rütteln
an  den  Tarifsätzen.  Diese  Bemerkung  ließ  die  Kreise  der  Schutzzöllner
  hoffen,  daß  die  Handelspolitik  des  Deutschen  Reiches
nunmehr  auf  eine  Reihe  von  Jahren  auf  der  Grundlage  des  letzten
Tarifes  des  Zollvereins  weitergeführt  werde.  Leider  vergeblich!
Der  Fehler  der  Freihandelspolitik  der  sechziger  und  siebziger
Jahre  lag  darin,  daß  sie  zwar  den  Exportinteressenten  durch  zahlreiche
  Vertragsabschlüsse  mit  Festlegung  niedriger  Zollhöchstsätze
den  ausländischen  Markt  zu  erschließen  suchte,  aber  gleichzeitig
infolge  der  fortgesetzten,  sich  nach  unten  bewegenden  Änderungen
des  eigenen  Tarifs  der  den  inneren  Markt  versorgenden  nationalen
Arbeit  nicht  jene  Sicherheit  und  Stetigkeit  in  den  Zollverhältnissen
des  eigenen  Landes  bot,  die  für  eine  gedeihliche  Entwicklung  der