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Verfassung abgeändert sind und solange sie nicht auf dem in
Art. 7, bzw. 78 bezeichneten Wege abgeändert werden.«
Damit war zugleich der wirtschaftspolitische Kurs des neuen
Reiches bestimmt. Wie dargelegt, hatte während der vorangegangenen
Jahrzehnte auf dem europäischen Kontinent eine von
England herübergetragene starke freihändlerische Strömung die
Wirtschaftspolitik der west- und mitteleuropäischen Länder beeinflußt.
Auch der Zollverein war von dieser Strömung ergriffen
worden. Seine letzten zoll- und handelspolitischen Maßnahmen
waren ausgesprochen freihändlerischen Charakters gewesen.
Den Beginn der Handelspolitik des Reiches bildet eine Vereinbarung,
die bei der damaligen Richtung der europäischen
Handelspolitik recht wertvoll erschien, die aber in der Folge, wie
später zu zeigen sein wird, gerade die dauernde Wendung zum
Protektionismus begünstigen sollte. Es ist der Art. ıı des
Frankfurter Friedensvertrages, der im Verkehr zwischen
dem Deutschen Reiche und Frankreich die Meistbegünstigung
hinsichtlich aller England, Belgien, Österreich-Ungarn, Rußland,
der Schweiz und den Niederlanden eingeräumten handelspolitischen
Vergünstigungen festlegte.
Der Zolltarif, der bei der Gründung vom Zollverein übernommen
wurde, war erst kurz vorher, am ı. Oktober ı870, in
Kraft getreten. Er hatte die Einfuhr der notwendigen Lebensmittel
und der wichtigsten Roh- und Hilfsstoffe für die heimische
Industrie und Landwirtschaft durch Herabsetzung der Zölle wesentlich
erleichtert. Getreide, Mühlenfabrikate, Vieh und Fleisch waren
ganz vom Zoll befreit; nur für Kaffee war der Finanzzoll erhöht
worden. Anläßlich dieser Tarifreform hatte Delbrück geäußert,
ein einmaliger tiefer Schnitt sei besser als fortwährendes Rütteln
an den Tarifsätzen. Diese Bemerkung ließ die Kreise der Schutzzöllner
hoffen, daß die Handelspolitik des Deutschen Reiches
nunmehr auf eine Reihe von Jahren auf der Grundlage des letzten
Tarifes des Zollvereins weitergeführt werde. Leider vergeblich!
Der Fehler der Freihandelspolitik der sechziger und siebziger
Jahre lag darin, daß sie zwar den Exportinteressenten durch zahlreiche
Vertragsabschlüsse mit Festlegung niedriger Zollhöchstsätze
den ausländischen Markt zu erschließen suchte, aber gleichzeitig
infolge der fortgesetzten, sich nach unten bewegenden Änderungen
des eigenen Tarifs der den inneren Markt versorgenden nationalen
Arbeit nicht jene Sicherheit und Stetigkeit in den Zollverhältnissen
des eigenen Landes bot, die für eine gedeihliche Entwicklung der