Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 54. (54e)

Reichsgerichtliche  Entscheidungen.  77

gattungen  in  Mitte  ständen,  so  würde  für  diese  die
befreiende  Ausnahme  eben  nicht  Platz  greifen.  Die
hier  fraglichen  Lithophanieen  müssen  aber  als  durch
ein  Kunstverfahren  innerhalb  der  Gattung  der  zeichnenden
  Kunst  hergestellt  erachtet  werden.  Zwar  wird
bei  ihrer  Herstellung  nicht  blos  die  Fläche  des  dazu
  verwendeten  Materials  in.  Anspruch  genommen,
sondern  dieses  in  seiner  Ausdehnung  nach  Höhe  und
Tiefe,  so  daß,  in  Hebungen  und  Senkungen  sichtbar,
  abgestufte  Flächen  entstehen.  Allein  —  ein
Werk  der  bildenden  Kunst  ist  ein  mit  den  Darstellungsmitteln
  der  Kunst  hergestelltes,  für  die  Anregung
des  ästhetischen  Gefühls  durch  Anschauen  bestimmtes
Werk.  Das  Objekt  dieses  Beschauens  ist  nicht  das
Material  oder  dessen  Behandlung,  sondern  der  Vorgang
  oder  Gegenstand,  dessen  Eindruck  durch  die
Schöpfung  für  den  Beschauer  sinnenfällig  hervorgerufen
  werden  soll.  Der  Unterschied  zwischen  der
zeichnenden  bezw.  malenden  und  der  plastischen  Kunst
wird  seit  jeher  darein  gesetzt,  daß  letztere  die  Formen
des  bezüglichen  Gegenstandes  auch  wirklich  körperlich
hinstellt,  erstere  den  Eindruck  des  Körperlichen  nur
durch  eine  fixirte  Licht=  und  Schattenvertheilung  hervorruft.
  Diese  recipirte  Unterscheidung  ist  auch  die
des  Gesetzes;  auf  ihr  beruht  die  Ausnahme  des
§  6  Nr.  2.  Die  graphische  Kunst  bedient  sich  allerdings
  hauptsächlich  des  Auftragens  von  Farben  und
Linien  auf  eine  Fläche,  wobei  der  Eindruck  des  Körperlichen
  mittels  auffallenden  Lichtes  erweckt
wird.  Sie  kann  indessen  den  diesen  Eindruck  hervorbringenden
  Wechsel  von  Licht  und  Schatten  auch
auf  andere  Weise  zu  erreichen  suchen.  Dies  geschieht
bei  den  Lithophanieen  durch  eine  die  Dicke  des  halbdurchsichtigen
  Materials  modifizirende  Behandlung,
um  das  durch  den  Stoffkörper  als  die  Grundfläche
durchscheinende  Licht  an  den  verschiedenen  Stellen
entsprechend  abzutönen,  indem  hier  der  Eindruck  der