Contents : Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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starb  1746  unvermählt  und  somit  war  nun  Christian  August  allein  regierender
  Fürst  zu  Zerbst;  da  er  indessen  auch  schon  im  Jahre  1747  mit  Tode  abging,
so  folgte  ihm  sein  Sohn  Friedrich  August,  mit  dessen  Tode  am  3.  März  1793
die  zerbstische  Linie  im  Mannsstamm  erlosch.  Nach  den  Hausverträgen  musste  nun
die  zerbstische  Landesportion  zur  gleichen  Theilung  unter  die  drei  noch  blühenden
Linien  kommen.  Der  zerbstische  Theilungsrecess  ist  als  ein  wichtiger  Hausvertrag  des
gesammten  anhaltischen  Fürstenhauses  anzusehen  und  kommt  hier  zum  ersten  Mal
zur  Veröffentlichung.  Urkunde  XI.

Ueber  das  Amt  Walter-Nienburg  entstand  Streit  mit  Kursachsen,  der  jedoch
durch  einen  Vertrag  beigelegt  wurde,  so  dass  dieses  Gebiet  unter  kursächsischer
Lehnshoheit  bei  Anhalt  blieb.  Urkunde  X.

Ausserdem  wurde  eine  Auseinandersetzung  mit  der  Allodialerbin  der  zerbstischen
Linie,  der  einzigen  lebenden  Schwester  des  letzten  Herzogs,  der  Kaiserin  Katharina
  II.  von  Russland,  nöthig  und  erfolgte  durch  den  Recess  vom  22.  November
1795.  Urkunde  K.

Da  die  Herrschaft  Jever  nicht  zum  Gesammtbesitz  des  Hauses  Anhalt  gehörte,
  sondern  speciell  der  zerbstischen  Linie  durch  Heirath  und  Testament  erworben
war,  so  hatte  sie  auch  ein  anderes  erbrechtliches  Schicksal.  Nachdem  der  Mannsstamm
  Johanns  von  Zerbst  aus  der  Ehe  mit  Magdalena  von  Oldenburg  1793
erloschen  war,  trat  in  dieser  Herrschaft,  nach  altem  Herkommen  und  insbesondere
nach  dem  Testamente  Anton  Günthers  von  1663,  die  cognatische  Erbfolge  ein.  Die
nächstberechtigte  Cognatin  war  die  einzige  Schwester  des  letzten  Fürsten  von  Anhalt-Zerbst,
  die  Kaiserin  von  Russland;  sie  erbte  die  Herrschaft  Jever,  überliess
aber  die  Administration  derselben  der  verwittweten  Herzogin  Friederike  Sophie
Auguste  von  Anhalt-Zerbst,  einer  geborenen  bernburgischen  Prinzessin.  Die  Herrschaft
  Jever  kam  1807  an  Holland,  1810  an  Frankreich,  1813  wieder  an  Russland,
  1818  an  Oldenburg.

B.  Die  köthensche,  früher  plötzkauische  Linie.

Stifter  dieser  Linie  ist  der  dritte  überlebende  Prinz  Joachim  Ernsts,  August,
  welcher  sich  anfangs  mit  einer  Abfindung  in  Geld  begnügt,  später,  1611,
aber  doch  das  Amt  Plötzkau  erhalten  hatte.  Nach  seinem  Tode  im  Jahre  1653
folgten  ihm  seine  drei  überlebenden  Söhne,  Ernst  Gottlieb,  Leberecht  und  Emanuel.
Ernst  Gottlieb  starb  bald  darauf,  und  nun  regierten  die  beiden  andern  Brüder  gemeinsam,
  denn  so  lange  diese  Linie  das  Amt  Plötzkau  hatte,  war  von  einem
Vorzug  des  Erstgebornen  keine  Rede?).

Nach  dem  Aussterben  der  köthenschen  Linie,  welche  von  Ludwig  herstammte,
erhielten  Leberecht  und  Emanuel  den  köthenschen  Landestheil,  wogegen  sie  vertragsmässig
  die  Abfindung  zur  gemeinsamen  Theilung  herausgaben  und  Plötzkau  an  Bernburg
  restituirten.  Auch  diesen  grössern  Antheil  regierten  beide  gemeinsam,  bis  Leberecht
  im  Jahre  1669  starb.  Emanuel  hatte  einen  Sohn,  Emanuel  Leberecht,  weleingeführt

  worden,  hingegen  nicht  bestimmt  war,  dass  es  auch  innerhalb  jeder  Linie  beachtet  wersollte.


den
1)  Krause  IL  8.  659,