Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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(Nr. 9460.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anstellung von Regierungs- unbd Gewerbe- 
räthen und die Organisation der Gewerbe- Inspektion. Vom 27 April 1891. 
Ar den Bericht des Staatsministeriums vom 23. April d. J. bestimme Ich, 
was folgt: 
1. 
9 
2 
o 
□ 
– 
Den technischen Räthen der Regierung (D. V. c. der Kabinets-Ordre, 
betreffend eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Provinzial= 
Verwaltungsbehörden, vom 31. Dezember 1825, Gesetz= Sammlung 
von 1826 Seite 5) treten gewerbetechnische Räthe hinzu. Diese haben 
zugleich die Geschäfte der in §. 139b der Gewerbeordnung vorgesehenen 
Aufsichtsbeamten (Gewerbe-Inspektion) wahrzunehmen. 
Zur Unterstützung der gewerbetechnischen Räthe in der Wahrnehmung 
der Gewerbe-Inspektion werden für bestimmte Bezirke gewerbetech- 
nische Beamte angestellt, denen zugleich die Revision der Dampfkessel 
übertragen werden kann. 
Die gewerbetechnischen Räthe werden von Mir auf Vorschlag des 
Ministers für Handel und Gewerbe ernannt und führen den Titel 
Regierungs= und Gewerberath mit dem Range in der IV. Klasse der 
Provinzialbeamten. 
Die gewerbetechnischen Beamten für einzelne Bezirke (Nr. 2) werden 
in Meinem Namen von dem Minister für Handel und Gewerbe ernannt 
und führen den Titel Gewerbe-Inspektor mit dem Range in der 
V Klasse der Provinzialbeamten. 
Der Minister für Handel und Gewerbe wird ermächtigt, bei den 
Regierungen zur Vertretung oder Unterstützung der Regierungs- und Ge- 
werberäthe Gewerbe-Inspektoren mit der amtlichen Stellung der Re- 
gierungs-Assessoren (D. V. d. der Kabinets-Ordre vom 31 Dezember 
1825) angustellen. 
Die Amtsbezirke der Regierungs- und Gewerberäthe und der Gewerbe- 
Inspektoren werden von dem Minister für Handel und Gewerbe bestimmt. 
Die Vorschriften über die Vorbildung und Prüfung der Lenerbetec 
nischen Beamten sind auf Vorschlag des Ministers für 
Gewerbe vom Staatsministerium zu erlassen. 
andel und 
Dieser Erlaß ist seiner Zeit durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 27. April 1891. 
Wilhelm. 
v. Caprivi. v. Boetticher. v. Maybach. Herrfurth. v. Schelling. 
Frhr. v. Berlepsch. Miquel. v. Kaltenborn. v. Heyden. Gr. v. Zedlitz. 
An das Staatsministerium. 
(. 9460.) 
  
  
  
Redigirt im Bureau des Staateministerlums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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