Full text : Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts.

$  15.  Verwaltungsgerichtsbarkeit.  249

Anrufung  der  Verwaltungsgerichtsinstanzen  hemmt  im  allgemeinen
die  Vollziehung  der  angefochtenen  Verfügung,  und  dieselbe  aufschiebende
  Wirkung  kommt  den  übrigen  Rechtsmitteln  des
Verwaltungsstreitverfahrens  (Berufung,  Revision)  zu.*  Auch  für
den  Verwaltungsrichter  gilt  der  Satz:  ne  procedat  iudex  ex  officio.
Es  haben  ferner  die  Verwaltungsgerichte  ihre  Kompetenz  von
Amteswegen  zu  prüfen.°®  Die  Zuständigkeit  zur  Beurteilung  der
Hauptsache  zieht  die  Kompetenz  zur  Beurteilung  der  ‚Vorfragen‘“°®
  nach  sich,  auch  wenn  diese  einem  andern  Rechtsgebiete
(Zivil-  oder  Strafrecht)  angehören  (s.oben  S.20).  Für  die  Zuständigkeit
  des  Verwaltungsgerichts  ist  maßgebend  die  juristische  Natur
des  streitigen  Rechtsverhältnisses.°”  Kompetenzkonflikte  zwischen
Verwaltungsbehörden  und  Verwaltungsgerichten  entscheidet  entweder
  das  oberste  Verwaltungsgericht  (z.  B.  in  Preußen,  Sachsen,
Bayern)°®  oder  der  Kompetenzgerichtshof  (z.  B.  in  Württemberg,
Baden).°

waltungsstreitverfahrens  (Verw.  Arch.  VI  358).  —  Es  soll  im  Text  nur  das
Allerwichtigste  aus  dem  Verwaltungsstreitverfahren  hervorgehoben  werden.

64  Vgl.  z.B.  über  das  preuß.  Recht:  Bitters  Handwörterbuch  der
preuß.  Verwaltung,  Art.  „Aufschiebende  Wirkung‘,  Bd.  I2  S.  137.  —
Doch  bleibt,  wie  bei  der  Beschwerde  (oben  S.  224,  Anm.  17),  den  Verwaltungsbehörden
  das  Recht  gewahrt,  die  angefochtene  behördliche  Entscheidung
  trotz  Einlegung  des  Rechtsmittels  aus  Gründen  des  öffentlichen
Interesses  einstweilen  zu  vollziehen.  Z.B.  Kgl.  Sächs.  Verwaltungsrechtspflegegesetz
  $$  67,  84.  Bayr.  Verwaltungsgerichtsgesetz,  Art.  24.

55  Prüfung  der  örtlichen  und  sachlichen  Zuständigkeit.  R.  Oeschey,
Beiträge  zur  Gerichtsstandslehre  des  bayer.  Verwaltungsprozeßrechtes
(S.-A.  aus  den  Blättern  f.  administrative  Praxis,  1909).  Nach  dem  Sächs.
Verwaltungsrechtspflegegesetz,  $  36,  wird  die  bei  einem  unzuständigen
Verwaltungsgericht  eingereichte  Klage  von  Amteswegen  an  das  zuständige
Gericht  abgegeben.  Ebenso  nach  deın  Hessischen  Verw.-RPflG.  Art.  42.
—  Keine  prorogatio  fori:  Parey,  Rechtsgrundsätze  des  Preuß.  OVG.II
S.  1211,  Nr.  125.  Göz,  Verwaltungsrechtspflege  in  Württemberg,  S.  16.
Bad.  Verwaltungsrechtspflegegesetz  $  10.  Jahrbücher  des  Kgl.  Sächs.
OVG.  X  S.10.  —  Widerklage:  Reger  XXVIII  579.

56  Parey,  Rechtsgrundsätze  des  Preuß.  OVG.  II  S.  1174,  Nr.  3  u.  4.

857  Parey,  Rechtsgrundsätze  des  Preuß.  OVG.  II  S.  1174,  Nr.].
S.  oben  $.  30.

68  Preuß.  Landesverwaltungsgesetz  $  113.  Sächs.  Verwaltungsrechtspflegegesetz
  $  90.  In  Bayern  werden  derartige  Kompetenzkonflikte  nach
Art.  50  des  Verw.-Ger.-Ges.  durch  einen  besonders  zusammengesetzten
Senat  beim  Verwaltungsgerichtshof  (,„Kompetenzsenat‘)  entschieden.

86°  Württemberg.  Gesetz  betr.  die  Entsch.  von  Kompetenzkonflikten