$ 15. Verwaltungsgerichtsbarkeit. 249
Anrufung der Verwaltungsgerichtsinstanzen hemmt im allgemeinen
die Vollziehung der angefochtenen Verfügung, und dieselbe aufschiebende
Wirkung kommt den übrigen Rechtsmitteln des
Verwaltungsstreitverfahrens (Berufung, Revision) zu.* Auch für
den Verwaltungsrichter gilt der Satz: ne procedat iudex ex officio.
Es haben ferner die Verwaltungsgerichte ihre Kompetenz von
Amteswegen zu prüfen.°® Die Zuständigkeit zur Beurteilung der
Hauptsache zieht die Kompetenz zur Beurteilung der ‚Vorfragen‘“°®
nach sich, auch wenn diese einem andern Rechtsgebiete
(Zivil- oder Strafrecht) angehören (s.oben S.20). Für die Zuständigkeit
des Verwaltungsgerichts ist maßgebend die juristische Natur
des streitigen Rechtsverhältnisses.°” Kompetenzkonflikte zwischen
Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten entscheidet entweder
das oberste Verwaltungsgericht (z. B. in Preußen, Sachsen,
Bayern)°® oder der Kompetenzgerichtshof (z. B. in Württemberg,
Baden).°
waltungsstreitverfahrens (Verw. Arch. VI 358). — Es soll im Text nur das
Allerwichtigste aus dem Verwaltungsstreitverfahren hervorgehoben werden.
64 Vgl. z.B. über das preuß. Recht: Bitters Handwörterbuch der
preuß. Verwaltung, Art. „Aufschiebende Wirkung‘, Bd. I2 S. 137. —
Doch bleibt, wie bei der Beschwerde (oben S. 224, Anm. 17), den Verwaltungsbehörden
das Recht gewahrt, die angefochtene behördliche Entscheidung
trotz Einlegung des Rechtsmittels aus Gründen des öffentlichen
Interesses einstweilen zu vollziehen. Z.B. Kgl. Sächs. Verwaltungsrechtspflegegesetz
$$ 67, 84. Bayr. Verwaltungsgerichtsgesetz, Art. 24.
55 Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. R. Oeschey,
Beiträge zur Gerichtsstandslehre des bayer. Verwaltungsprozeßrechtes
(S.-A. aus den Blättern f. administrative Praxis, 1909). Nach dem Sächs.
Verwaltungsrechtspflegegesetz, $ 36, wird die bei einem unzuständigen
Verwaltungsgericht eingereichte Klage von Amteswegen an das zuständige
Gericht abgegeben. Ebenso nach deın Hessischen Verw.-RPflG. Art. 42.
— Keine prorogatio fori: Parey, Rechtsgrundsätze des Preuß. OVG.II
S. 1211, Nr. 125. Göz, Verwaltungsrechtspflege in Württemberg, S. 16.
Bad. Verwaltungsrechtspflegegesetz $ 10. Jahrbücher des Kgl. Sächs.
OVG. X S.10. — Widerklage: Reger XXVIII 579.
56 Parey, Rechtsgrundsätze des Preuß. OVG. II S. 1174, Nr. 3 u. 4.
857 Parey, Rechtsgrundsätze des Preuß. OVG. II S. 1174, Nr.].
S. oben $. 30.
68 Preuß. Landesverwaltungsgesetz $ 113. Sächs. Verwaltungsrechtspflegegesetz
$ 90. In Bayern werden derartige Kompetenzkonflikte nach
Art. 50 des Verw.-Ger.-Ges. durch einen besonders zusammengesetzten
Senat beim Verwaltungsgerichtshof (,„Kompetenzsenat‘) entschieden.
86° Württemberg. Gesetz betr. die Entsch. von Kompetenzkonflikten