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würde. Darauf gingen die Belagerer ein, und die Bürger leisteten bedungener
Maßen dem Herzoge von Holstein den Eid der Treue.
Für den König jedoch war die Eroberung der Festung ein dußerst unangenehmes
Ergebniß. Nach den Fortschritten, welche die Russen schon gemacht
hatten, mußte er fürchten, daß Peter der Große sich auch der Odermündungen
bemächtigen würde, wie er schon Newa und Düna beherrschte. Es lag ihm
daher Alles daran, die drohende Gefahr zu beseitigen. Diesen Zweck erreichte
er durch ein freilich nicht unbedeutendes Geldopfer von 400,000 Thalern, welche
er den Russen und Sachsen als Erstattung der Belagerungskosten von Stettin
dersprach, wogegen diese ihm die Festung einräumten, mit der Versicherung,
nichts Feindseliges gegen Pommern auszuführen, sobald keine schwedischen Truppen
ferner ins Land gebracht würden (6. Oktober 1713). Pommern blieb also
nach diesem Vertrage bis zum Frieden unter der Sequestration Preußens,
und Letzteres sollte darin von den Theilnehmern des Vertrages so lange in diesem
Besitz geschützt werden, bis es die festgestellte Summe zurückerhalten hätte. Unverzüglich
rückten nun zwei Bataillone Preußen in Stettin ein und bildeten mit
zwei schwedischen, welche dem Herzog-Administrator geschworen hatten, die
Besatzung der Stadt. Bald darauf wurden diese durch zwei holsteinische Bataillone
abgelöst, ohne Zweifel zu größerer Sicherheitsstellung des abgeschlossenen
Sequestrationsvertrages.
Allein dieser Vertrag entfernte noch keinesweges die Furcht vor dem
Wiederausbruch des Krieges in Pommern, denn weder der Czar noch der König
von Dänemark waren damit zufrieden, am wenigsten Karl XII., als er den
wahren Zusammenhang der Sache erfuhr, da er allerdings die Entfernung
der feindlichen Truppen billigte, aber in Bezug auf die Zahlung der 400,000
Thaler an Holstein verwies, und jede Verpflichtung Schwedens für diesen
Punkt ableugnete.
Die unter den damaligen Umständen jedenfalls unpolitische Schroffheit
des Königs von Schweden trieb Friedrich Wilhelm I. den Gegnern in die Arme,
da, wenn er sein Geld nicht verlieren wollte, ihm jetzt nur diese das Unterpfand
sichern konnten. Dies geschah in einem Garantievertrag mit dem Czar
(den 12. Juni 1714). Der Czar verbürgte in dem künftigen Frieden dem
Könige Stettin mit dem dazu gehörigen Distrikt, Letzterer dem Czaren die russischen
Eroberungen am finnischen Meerbusen.
Friedrich Wilhelm I. verhehlte sich nicht, daß er von diesem Augenblick
an in völlig feindselige Stellung zu Karl XII. gerathen mußte; daher befahl er
denn auch die schleunigsten Kriegsrüstungen an, und war bereit, sich selbst an die
Spitze der Unternehmung zu stellen. Es bedurfte in der That der ganzen Kraftanstrengung
Preußens, denn Karl XII. erschien, als jede Hoffnung auf die Erneuerung
eines Krieges von Seiten der Pforte mit Rußland verschwunden war,
ganz unerwartet nach seinem vierzehntägigen abentheuerlichen Ritt durch Ungarn,
Oestreich, Schwaben, die Pfalz, Westphalen und Niedersachsen, mitten in der