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Die französische Gewaltherrschaft an Ruhr
und Rhein.
Von
Dr. CHRISTIAN MEURER
Professor der Rechte an der Universität Würzburg !.
Schon über ein halbes Jahr erträgt das Ruhrgebiet die ent-
setzlichen Qualen einer ungezügelten Fremd- und Gewaltherrschaft.
Auch die Dämme des Rheinlandabkommens sind niedergerissen
und über das herrliche Rheingebiet ergießt sich ein verheerender
Gewaltstrom.
I. Washat Deutschland getan, daß es so entsetz-
lich gestraft werden durfte? Welches Recht gibt unsern
Peinigern eine so fürchterliche Gewalt? Vor dem Elend, daß wir
in täglich neuen Formen schauen und das unsere Seele erzittern
macht, sind diese Fragen mittlerweile in den Hintergrund getreten ;
wir wollen ihnen aber in der ernsten Stunde, die uns heute vereint,
noch einmal ins Auge schauen.
Die Aufklärung über den Grund und den Rechtstitel des
Ruhreinbruchs gibt uns die Note der französischen und der belgi-
schen Regierung vom 10. Januar 1923, die den Einmarsch an-
kühdigte und diesen damit begründete, daß der Wiedergutmachungs-
ausschuß bei Deutschland eine Rückständigkeit (manquement) in
" Rede, gehalten am 28. Juli 1923 in der neuen Aula der Universität
Berlin. (Das schon im Oktober 1923 der Redaktion übergebene Manuskript
konnte leider erst in diesem Hefte Aufnahme finden. Gleichwohl ist der
Inhalt der Abhandlung durch die neuere Tatsachen im wesentlichen nicht
überholt. Die Redaktion.)