Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
. 13.
(Nr. 9668.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1894, betreffend Bau und Betrieb der in dem
Gesetze vom 29. April 1894 (Gesetz Samml. S. 43) vorgesehenen neuen
Eisenbahnlinien.
A# Ihren Bericht vom 30. April d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger
Ausführung der in dem Gesetze vom 29. April d. J., betreffend die Erweiterung
und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates
an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung
auf Mirow, im F. 1 unter Nr. I Lit. a vorgesehenen Eisenbahnlinien und der
im F. 1 unter II vorgesehenen Erweiterung des schmalspurigen Eisenbahnnetzes
die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes
A. der Bahnen:
1) von Gerdauen nach Angerburg,
2) von Zinten nach Rothfließ
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg,
3) von Glatz nach Seitenberg
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau,
4) von Beeskow nach Königs-Wusterhausen,
5) von Templin nach Prenzlau
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin,
6) von Probstzella nach Wallendorf
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Erfurt,
7) von Pattburg und Tingleff nach Sonderburg
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona,
8) von Schieder nach Blomberg
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover,
Eeseh- Samml. 1894. (Nr. 9068.) 21
Ausgegeben zu Berlin den 12. Mai 1894.