Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
. 13. 
(Nr. 9668.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1894, betreffend Bau und Betrieb der in dem 
Gesetze vom 29. April 1894 (Gesetz Samml. S. 43) vorgesehenen neuen 
Eisenbahnlinien. 
A# Ihren Bericht vom 30. April d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger 
Ausführung der in dem Gesetze vom 29. April d. J., betreffend die Erweiterung 
und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates 
an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung 
auf Mirow, im F. 1 unter Nr. I Lit. a vorgesehenen Eisenbahnlinien und der 
im F. 1 unter II vorgesehenen Erweiterung des schmalspurigen Eisenbahnnetzes 
die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes 
A. der Bahnen: 
1) von Gerdauen nach Angerburg, 
2) von Zinten nach Rothfließ 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg, 
3) von Glatz nach Seitenberg 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau, 
4) von Beeskow nach Königs-Wusterhausen, 
5) von Templin nach Prenzlau 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin, 
6) von Probstzella nach Wallendorf 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Erfurt, 
7) von Pattburg und Tingleff nach Sonderburg 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona, 
8) von Schieder nach Blomberg 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover, 
Eeseh- Samml. 1894. (Nr. 9068.) 21 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Mai 1894.
	        
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