Contents : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

II.  Friedrich  Wilhelms  I.  Verwaltungs-  und  Heeresschöpfung.  355

sonen.  Denn  den  nötigen  Beamtenstand  galt  es  erst  zu  schaffen.
Kein  Adelsvorrecht  galt  da  mehr:  auch  Bürgerliche  stiegen  zu
Ministern  auf.  Ein  Indigenaterecht  gab  es  nicht:  geflissentlich
schickte  er  in  die  Provinzen  ihnen  durch  die  Geburt  nicht  angehörige
  Beamte  und  durchbrach  die  alten,  dem  Staate  oft
nachteiligen  Familienverbände.  Die  Käuflichkeit  der  Aemter
hörte  auf,  mochte  der  neu  ernannte  Beamte  auch  noch  einen
Teil  —  gewöhnlich  ein  Viertel  —  der  ersten  Jahresbesoldung
in  die  Rekrutenkasse  zahlen  müssen.  Niemand  wurde  mehr  angestellt
  ohne  seine  Qualifikation  dargethan  zu  haben.  Zu  Subalternbeamten
  nahm  er  mit  Vorliebe  ausgediente  Militärs,  die
soldatische  Zucht  in  die  Zivilbeamtenschaft  brachten.  Das  Interesse
  des  Staates  sicherte  die  genaue  Feststellung  der  Befugnisse
  und  Pflichten  jedes  einzelnen  Beamten.  Strenge  Wahrhaftigkeit
  in  den  Berichten,  Pünktlichkeit  in  den  Geschäften,
genaueste  Einhaltung  des  Etats  und  Ehrlichkeit  waren  unerläßliche
  Erfordernisse.

Dieser  Beamtenstand  wurde  das  Organ  zur  Umarbeitung
und  Neugestaltung  des  Staates  und  —  kann  man  hinzusetzen  —
des  Volkes.  Erfuhr  doch  dessen  ganze  Lebensführung  einen
gründlichen  Wandel.  Alles  wurde  klarer,  bestimmter  und  sachlicher,
  straffer  und  strenger.  Wie  in  das  Leben  des  Staates
und  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  so  kam  auch  in  das  des
Einzelnen  Regel,  Pünktlichkeit  und  Ordnung.  Die  Thätigkeitekreise
  der  Behörden  wurden  abgegrenzt.  Aber  kein  Gebiet  gab
es,  wo  nicht  des  Königs  Hand  bessernd,  ordnend,  neu  und
weiterbildend  eingriff.  Die  Lasten  des  Volks  wurden  dadurch
freilich  nicht  gemindert,  aber  man  trug  sie  williger,  weil  man
von  der  Verwendung  des  Aufgebrachten  allein  im  Dienst  des
Gemeinwohls  überzengt  war.  Dankbar  empfand  man  die
Besserung  des  Justiz=  und  Prozeßwesenso,  die  Erleichterung  der
Verpflegung  der  Armee  durch  Marsch=  und  Quartierreglements
und  die  Regulierung  der  Getreidepreise  durch  Anlegung  königlicher
  Magazine,  während  tiefer  greifende  Neuerungen,  wie  die
Einführung  der  Unveräußerbarkeit  der  Domänen,  die  Uebergabe
der  Schatullgüter  an  den  Staat,  die  Abschaffung  der  Vererbpachtung
  und  die  Neuordnung  der  Zeitpacht  ihre  guten  Wir-