Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Deklaratlon.

Dle  Koͤnlgllch  Saͤchsische  und  dle  Fuͤrstliche  Abierung  juͤngerer  Linir  Zeuß  von  Plaun
sind  in  Bezug  auf  dle  gegenselilge  Erstaltung  des  Auswandes,  welcher  durch  dle  Verpfiegung
  der  In  elnem  Staote  erkrankten  oder  verunglückten  uirn  els  Angehörigen  des  andern
  Staates  enesteher,  dahln  übereingekommen,  daß

4)  dle  deßfallsigen  Kur=  und  Werpflegungskosten  samme  dem  ekwa  enrstehenden  Beerdl-H#causwande
  lm  Allgemelnen  von  den  Setlstungs=  oder  Gemelndekassen  derjenlgen

„,  wo  dle  Erkrankung  oder  Verunslückung  erfolge,  bestriccen  werden  sollen,  ohnt
5  deohalt  ein  Ersatz  in  Anspruch  genommen  werden  kann;

2)  blese  Verblndllchkele  froech,  nur  subsidiarisch  blelben  und  daher  der  verursachte  Aufwand
  in  de  alle  nach  billlger  Berechnung  erseße  werden  soll,  wenn  der  beweffende
Erkrankte  oder  —3  **  Ersatz  aus  elgenen  Mitteln  zu  leisten  vermag  oder
wenn  die  nach  privatrechtlichen  Grundsitz  zu  selner  Ernährung  und  Unrerstützung
verpflicheeken  Personen  dazu  vermögend  f#nd.

Gegenwäriige
"  s  Erklärung
sell,  nachdem  sie  in  glelchlausenden  Exemplarlen  von  den  belderlelckgen  Behörden  vollzegen
und  ausgewechsele  worden  W74,  durch  öffentliche  Bekannmachung  In  den  belderselligen  Landen
Krafe  erhalten  und  vom  ersten  des  künstigen  Monacs  November  an  in  Wlrksamkele  creten.

Gera,  den  1.  Oceober  1842.
Fürsilich  Reuß  HPlausl,  der  Vüngern  Linie  gemeinschaftliche
Landes--Regierung  das.
L.  8.)  gez.  Dr.  Bretschneider.
M.  Fuchs.

 

Druckfehler-Berlchelgung.
In  der  zur  höchsten  Werorbung  #  in  wesen  vom  18.  Oesbr.  1840,  Ne.  66.  der  Gegu
  ubdrigen  Tabelle  N  n  ung  des  Etn  72  zu  34  Gr.
44½  blras  Gdeurs)  auf  den  1.  .beeg  ke  ist  der  Werth  von  41  Thir.  —  In  Speu

3  Ahlt.  3  Sgr.  1#  8  Pf.  flatt  mlt
2  -  9,6

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