Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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jeder  Zeit  bezahlen  koͤnnen.  Ueberdieß  ist  die  Unbequemlichkeit
  dabei,  daß  sie  nie  wissen,  wann  und  wie  viel  zu  jeder
  Zeit  sie  zu  bezahlen  haben  werden;  auch  muß,  wenn
Credit  bleiben  soll,  durchaus  immer  mit  baarem  Gelde  bezahlt
  werden.  3)  ist  bei  diesem  Institut  leicht  moͤglich,  daß
reiche  Personen  ihr  baares  Geld  bringen  und  Banknoten  dafür
  sich  ausbitten.  Sie  vermehren  also  den  Fonds,
ohne  doch  Eigenthüämer  einer  Bank-Aktie  zu
werden.  40  Eine  Jgettelbank  kann  gewaltig  leiden,
  wenn  das  baare  Geld  in  einem  Lande  schlecht
wird,  weil  die  von  ihr  ausgestellten  Papiere  alle  auf  dieses
  baare  Geld  lauten.  Man  wird  dieß  im  Lande  selbst
beim  einheimischen  Handel  nicht  gleich  merken,  aber  sicher
beim  auswärtigen;  es  werden  diejenigen,  die  ihre  erhobenen
  Summen  im  letzteren  verwenden,  an  dem  Gelde,  das
ihnen  die  Bank  zahlte,  verlieren,  es  muß  damit  nothwendig
  der  Credit  der  Papiere  selbst  sinken.  Hingegen  die
Girobank  giebt  gleichsam  ein  Normativ  für  alle
großen  Geldgeschäfte,  das  von  unendlichem  Werthe
ist.  Da  der  Munzfuß  so  sehr  wechselt,  der  Gehalt  der
Münzen  bei  Vergleichung  der  Epochen,  wenn  man  Geld
borgt  und  das  Geborgte  wieder  heimgiebt,  so  ungleich  ist,
so  werden  alle  Zahlungen  durch  die  Bank  verrichtet,  nach
Bankgeld  geborgt,  nach  Bankgeld  heimbezahlt.  5)  Nie
kann  also  eine  Girobank  steigen  oder  fallen,  es
sey  denn  etwa  durch  eine  Revolution  oder  durch  den  wilden,
das  Eigenthumsrecht  verletzenden  Zugriff  irgend  einer  äußeren
Gewalt;  aber  eine  Zettelbank  kann  vielfache  Ursachen
  ihrer  Mortalität  haben.  Dahin  gehdrt  der
Fall,  wo  der  Banknoten  so  viele  gemacht  sind,  daß  alle
Proportion  des  daneben  zirkulirenden  Geldes  überschritten