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von Mooshaufen, wegen einiger klei- hann Georg Benner, von Betgerhauner,
aber als Hansdiebstaͤhle auage-= sen, wegen nächsten Versicchs schwerer
zeichneter, und im rechtlichen Sinn wie- Verwundlung, sneben Abnahme seiner
derholter Diebstähle, neben Verfällung militkrischen Ehrenzeichen und Berfälin
den SHadens= und Kosten= Ersaß lung in sämlliche Umersuchungs-Rosten
zu örei= und einhalbmonatlicher zu zwrisähriger seiner Körperbe#-Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt. sschaffenheit angemessener Festungs= Ar
Den 19. März wurde: beirsstrafe vorurtheilt.
ro. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- De26. März wurde:
richte Geißlingen gepflogenen Untersi“ 33. auf den Grund der von dem Q.Gechung
Tohamnes Hommel, von Ueber- richte Kirchheim geführten Untersuchung
kingen, wegen wieberholten Vagtrens Marlin Rauf cher, von Stlontstadt,
und Berttelno, neben Verfällung in den wegät sortgesetzter zum Thefl mit
Kosten-Ersatz zur Einsperrung in das Führung von Waffen verübter Wi-Zwangs-Arbeitshaus
zu Ulm bis zu derseskichkeit, wegen Injurien gegen
exprobter Pellerung. wenigstens aber seinen Ortsvorstand und gewaltsamen
äuf die, Dauer ro##nen Mo##### „ZQusbruchs aus dem Gefängniß, nebew
verurthheilt. „erfällung in sämrliche Kosten und
Am ::. März wurde: WGonsiskation des unbefugterweise Lo#
11. der bei dem O. A. Gerichte Kirchheim ihm besessenen Gewehrs unter Einin
Untersuchung gekommene Joschh rechnung eines Theils des erstandenen
Friedrich Scherzler, von Reutlingen, Arrests noch zu brei und einhalbwegen
eines Straßenraubs und wegen monutllcher Festungsstrase verur-Vagirens
unter Berücksichtigung seiner theilt.
Jugend, neben einfachem Willkomm Endlich wurde den :9. März:
zu dreijähriger Arbeitshausstrafe 14. auf den Grund der vor dem O. A. Gein
Rottenburg und zum Ersatz sämtli- richte Kirchheim geführten Untersuchung
cher Kosten verurtheilt. Jakob Bozler, von Unterlenningen,
Den 24. März wurde: wegen wiederholten Vagirens und Bet-15,
der bei dem O. A. Gerichte zu Bile- telns in Betracht der schon mehrmals
rach in Untersuchung gekommene Jo- wegen gleichen Vergehens fruchtlos er-