Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

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Wirtemberg,  so  wenig  sie  auch  bisher  mit  Ketzern  zu  streiten
gehabt,  gleich  die  ersten  Wirkungen  der  unter  den  Nachbarn
reggewordenen  Wahrheit  empfinden,  der  Wirtembergische  Landmann
  lief  nach  Eßlingen  und  Reutlingen,  den  neuen  Prädicanten
  zu  hören,  und  dieser  durchstreifte  Dörfer  und  Städtchens
  in  der  Nachbarschaft  herum,  sein  Eifer  ließ  ihn  auch
obrigkeitliche  Edikte  nicht  fürchten.  Wie  das  Volk  aufgehorcht
  haben  mag,  wenn  einer,  kam,  der  Herz]  genug  hatte
laut  zu  sagen,  was  ihm  selbst  manchmal  in  der  Stille  schon
eingefallen  war  —  der  große  Herr  Gott  sey  bloß  Holz  wie
alles  Holz  *),  und  die  große  Schwungfeder,  welche  der  Ablaßkrämer
  vor  einigen  Jahren  als  eine  Feder  aus  dem  Flügel
  des  Erzengel  Michael  gezeigt  7##),  sey  vielleicht  von  einem
  gefundenen  todten  Raben  gewesen.  In  Täöbingen  hatte
man  sogar  bisher  einmal  über  den  Aristoteles  gepredigt,  und
auf  den  Städtecanzeln  waren  die  Väter  Franciscaner  unerschöpflich
  gewesen  in  Erzählung  neuer  wunderthätiger  Geschichtchen,
  deren  Nutzanwendung  für  die  Oekonomie  des
Herru  Paters  und  seines  Klosters  sehr  leicht  zu  finden  war.
Nun  kamen  aber  ein  paar  von  Eßlingen  und  Reutlingen
und  Schwäbisch-Hall,  freilich  keine  geschornen  und  keine  gesalbten
  Koͤpfe,  vielleicht  Tuchmachergesellen  oder  Webermeister,
  doch  so  herzlich  beredte  und  so  fühlbar  wahr  sprechende
Menner,  daß  niemand  mehr  den  Franciscaner  sondern  nur
den  neuen  Prüdicanten  hoͤren  wollte.  Wöchentlich  fielen  sonft
zu  Stuttgart  für  die  vom  Pabst  der  dasigen  Stadtkirche
geschickten  Indulgenzen  wenigstens  achtzig  bis  neunzig  Gulden
  Collecten,  seitdem  die  neuen  Prädicanten  sich  hören  lies-*)

  In  Reutlingen  hatten  sie  ein  großes  Leuzifr=  bas  hießen  sie
den  großen  Herrn  Gott.
%  Crusii  annal.  P.  III.  L.  9.  c.  ib.  p.  135.