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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 19.
(Nr. 10188.) Gesetz, betreffend die Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheili.
gung des Staates an dem Bane einer Eisenbahn von Treuenbrietzen nach
Reustadt a. Dosse sowie von Kleinbahnen. Vom 25. Mai 1900.
Wir Wilhelm), von Gottes Gnaden König von Preußen r.
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie,
was folgt:
K. 1.
Die Staatsregierung wird ermächtigt:
1 zur Herstellung vou Eisenbahnen und zur Beschaffung der für dieselben erforder-
lichen Betriebsmittel
und zwar:
a. zum Baue von Haupteisenbahnen:
1. von Gleiwitz nach Emanuelsegen mit Abzweigung nach Antonienhütte
die Summe dddvooo .. . .. .. . .. . 4466 000 Mark,
2. von Herford nach Bũünde die Summe von . . .. 1 000
3. von Osterfeld nach Hammi. Westf. die Summe von 18200 000
4. von Gaualgesheim nach Münster a. Stein —
Theilstrecke auf Preußischem Gebiecte — die
Summe dddnnynynyn .. . . . . .. 2188 000
. einer Verbindung von Mombach über Kostheim
nach Bischofsheim mit Anschlüssen an die Bahn-
höfe Curve und Mainz behufs Ergänzung und
Erweiterung der Bahnhofsanlagen bei Mainz —
von Preußen zu erbauender Theil —
4) von Mombach nach Kostheim die Summe
................. 9460000Mmh
B) von Kostheim nach Bilhofs-
heim die Summe von 1339000
u
6799000
Seite .. .. 32813 000 Mark,
GEeseh · Samml. 1000. Mr. 10188.) 26
Ausgegeben zu Berlin den 29. Mal 1900.