Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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bei  den  Gerichten  anhaͤngigen,  theils  noch  anhängig  werdenden,  den  Eisenbahnfonds  betreffenden
Rechts-Srreitigkeiten  zu  vertreten  hat;  so  sindet  man,  um  mögliche  Iweifel  bierüber  zu  beseibigen,
  solches  hiemit  bekannt  zu  machen  st  ch  veranlaßt.
Stuttgart  den  12.  November  1844.
Prieser.  Gärttner.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  in  erster  Besoldungeklasse  stehende  Oberamt  Hall  werden
aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  der  Regierung  des  Jartkreises  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  erledigte,  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Cameralamt
Schuss  enried  werden  aufgefordert,  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Donaukreises
  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwaldkreifes  zu
besetzende  Stelle  eines  Assessers,  womit  die  Besoldung  von  800  fl.  verbunden  ist,  werden  aufgefordert,
  binnen  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Finanzkammer  vorschriftmäßig  sich  zu  melven.

4)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Triensbach,  Dekanats  Crailsheim,  welche  im  Mutterorte
  237,  in  fünf,  1  bis  1  Stunde  entfernten  Filialien,  wovon  Lobenhausen  eine
eigene  Kirche  hat,  in  welcher  neben  Versehung  der  Casualien,  je  am  zweiten  Sonntage  zu
predigen  und  viermal  jährlich  das  heilige  Abendmahl  zu  reichen  ist,  457  Kirchengenossen  zählt,
haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschristmäßig  zu  melden.
Bei  dem  auf  700  fl.  berechneten  Einkommen  dieser  Stelle  wird  die  Verwandlung  der  ungeeigneten
  Einkommenstheile,  nach  den  von  der  Oberkirchenbehörde  zu  treffenden  Bestimmungen,
vorbehalten.

5)  Zur  Bewerbung  um  die  mit  einem  Gehalte  von  800  fl.  und  der  Benützung  eines
Ateliers  in  dem  Kunstschulgebäude  verbundene  Stelle  eines  Hauptlehrers  an  der  K.

Kunstschule  und  Mitglied  der  K.  Kunftschuldirektion  wird,  unter  Verweisung  auf  den  im
Regierungsblatt  vom  27.  August  d.  J.  (Nr.  34)  enthaltenen,  die  Verhältnisse  der  Stelle  näher
bezeichnenden  Aufruf,  eine  wiederholte  Frist  von  drei  Wochen  hiedurch  anberaumt.

6)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  Cameralamt  Leonberg  zu  besetzende  Buchhaltersstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig
  zu  melden.