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diskreten Pocken; derselbe war vor 4 Jahren mit Erfolg geimpft. — Eine einmal geimpfte,
25 Jahre alte böhmische Arbeiterin, die in einem Orte bei Dresden am
17. April mittelschwer erkrankte, hatte Anfangs April in ihrer Heimath mit einer
Pockenkranken, welche noch Schorfe im Gesicht hatte, verkehrt und derfelben die Hand
gegeben, eine andere in der Nähe von Dresden Anfangs Juni leicht erkrankte, 21jährige
böhmische Arbeiterin, die überhaupt nicht geimpft war, hatte 14 Tage vor der Erkrankung
in einem Orte ihres Heimathlandes an dem Begräbniß eines an den Pocken
gestorbenen Kindes theilgenommen und in dem Sterbehause verkehrt. — In einer
Gemeinde der Amtshauptmannschaft Nochlitz erkrankte am 13. Mai ein 19jähriger,
nicht geimpfter böhmischer Erdarbeiter schwer an Pocken, nachdem er aus seiner
zu jener Zeit von der Krankheit heimgesuchten Heimath Kleider bezogen hatte. — In
Chemnitz betraf eine leichte Erkrankung einen 19jährigen, im 1. Lebensjahre geimpften
Tischlergesellen österreichischer Herkunft, der bereits pockenkrank am 20. Juni aus
Böhmen anlangte. — In einem Orte der Amtshauptmannschaft Löbau nahm Anfangs
Oktober ein Pockenfall, dessen Entstehung unaufgeklärt blieb, bei einer 65jährigen, nur
einmal geimpften Arbeiterin einer Weberei bereits nach 6 Tagen einen tödtlichen Ausgang.
— Aus Kreischa, Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, wurde ein zweifelhafter
Fall gemeldet: Am 27. Juli erkrankte die 1 ½jährige Tochter eines Fabrikarbeiters,
welche Anfangs Mai mit Erfolg geimpft worden war, augeblich an Pocken. Die
Krankheit verlief ziemlich schwer und währte bis zum 6. August. Der später (am
21. September) erfolgte Tod des Kindes soll jedoch mit der Pockenerkrankung nicht im Zusammenhange
gestanden haben. Der Medizinalbeamte vermuthet, daß es sich um einen
Fall von Wasserpocken gehandelt hat, da diese Krankheit damals epidemisch in Kreischa und
Umgegend auftrat. Der Aussteller der Meldekarte über das betroffene Kind war der
Vertreter eines Arztes und hatte sich bei dem zuständigen Medizinalbeamten nicht als
approbirter Arzt legitimirt.
In Württemberg gelangten 3 Pockenerkrankungen mit 2 Todesfällen aus Heilbronn
zur Anzeige. Betroffen waren 2 Lumpensortirerinnen einer Papierfabrik, welche
im Alter von 31 bezw. 36 Jahren standen, und das von einer derselben während ihrer
Krankheit geborene Kind. Die beiden Arbeiterinnen waren wiedergeimpft, die erste,
deren Erkrankung in den August fiel, im 12. Lebensjahre mit Erfolg, die andere, welche
Ende Oktober erkrankte, erst 3 Lahre vorher, aber ohne Erfolg. Zn dem letztbezeichneten
Falle trat der Tod ein, ebenso bei dem erwähnten, von dieser Arbeiterin geborenen
Kinde. Der Versuch, dasselbe durch Impfung an seinem 4. Lebenstage gegen Erkrankung
zu schützen, schlug fehl, da die Infektion schon vorher erfolgt war.
In Baden ereignete sich ein schwerer Pockenfall in Freiburg bei einer 36 jährigen
Händlerin, welche 8 Tage vorher aus Luzern zugereist war; die Erkrankte war nur
einmal als Kind geimpft worden.
Die 7 Pockenfälle in Hessen gehören zwei Gruppen an, deren eine nachweislich
auf einer Einschleppung aus Rußland in den Kreis Groß-Gerau beruhte und
deren andere vielleicht mit derselben Ginschleppung im Zusammenhange stand. Im
Kreise Groß-Gerau war die zuerst Grkrankte eine etwa 14 Tage vorher (am 16. April)
aus Russisch-Polen zugereiste, 17 Jahre alte Landarbeiterin unbekannten Impfzustandes,
welche sich wahrscheinlich bei einer Mitreisenden angesteckt hatte. Die Erkrankung
verlief schwer und wurde der Ausgang von 3 weiteren, Übrigens leichten Fällen bei
Personen, welche sämmtlich nur einmal geimpft waren. Anfang Mai erkrankte nämlich
eine 63 jährige Tagelöhnerin, die mit der Polin auf demselben Hofe beschäftigt
war, Mitte Mai ein 38jähriger Schmied, der die landwirthschaftlichen Werkzeuge der
Suerst Erkrankten in den Händen gehabt hatte, und eine 53jährige Magd, welche mit