Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

216  Entwurf  des  Ministeriums.

Entgegenkommen  gegen  die  Nationalversammlung  zeigt,  aus  ihrem  Beschlusse
ein  Anrecht  auf  die  Oberhauptswürde  herleitet  und  den  Anschein  erweckt,
als  solle  eine  bedingte  Annahme  folgen.

Nun  haben  wir  aber  noch  eine  andere  Angabe  über  die  ursprünglich
geplante  Antwort;  Baron  Prokesch  meldet  nämlich  am  2.  Aprilt,  der  König
werde  sagen:  „Er  habe  mit  Freude  und  mit  Dankgefühl  für  die  Vertreter
  des  deutschen  Volkes  den  Entschluß  vernommen,  ihn  als  Oberhaupt
  an  die  Spitze  Deutschlands  zu  stellen.  Er  nehme  es  an;  aber
die  Nationalversammlung  müsse  ihm,  der  ein  großes  Opfer  bringe,  zugestehen,
  seinem  Gewissen  zu  genügen,  und  sein  stiets  ausgesprochenes
Wort  zu  lösen,  die  Annahme  mit  den  deutschen  Fürsten  zu  vereinbaren.“
  Prokesch  kann  diese  Nachricht  doch  wohl  nur  aus  dem  Ministerium,
  wenn  auch  vielleicht  auf  einem  nicht  ganz  offiziellen  Wege  erhalten
haben;  er  ist  so  genan  orientiert  über  die  Abstimmung  des  vorhergehenden
Abends  und  sogar  über  die  Stunden  der  Jusammenkünfte,  daß  man  nur
an  eine  authentische  Information  denken  kann.  Da  nun  seine  Angabe  so
genau  übereinstimmt  mit  dem,  was  wir  aus  dem  uns  bekannten  Bruchstück
des  ministeriellen  Entwurfes  und  den  sonstigen  Nachrichten  als  die  Absicht  der
Minister  glaubten  erschließen  zu  können,  so  ist  die  Vermutung  vielleicht  nicht
zu  kühn,  daß  dem  Baron  Prokesch  der  Entwurf  des  Ministeriums  vor  der
Genehmigung  durch  den  König  bekannt  geworden  sei  und  als  Quelle  für
seine  Angaben  gedient  habe.

Selbst  wenn  aber  dies  nicht  zutreffen  sollte,  und  wenn  jener  Entwurf  nicht
ausdrücklich  die  Annahme  der  Oberhauptswürde  unter  Vorbehalt  nachträglicher
  Zustimmung  der  Fürsten  enthalten  haben  sollte,  so  liegt  doch
so  viel  am  Tage,  daß  der  von  den  Ministern  in  die  königliche  Antwort  hineingebrachte
  Absatz  dessen  eigentlicher  Anschamung  völlig  widersprach,  indem  er
den  Beschluß  der  Versammlung  ganz  anders  bewertete,  wie  es  der  König  in
seinen  privaten  Außerungen  und  in  seinen  eigenen  Entwürfen  getan  hatte.
Es  ist  ferner  klar,  daß  der  König  hier  nicht,  wie  es  seine  eigentliche  Absicht
gewesen  war,  eine  Antwork  aus  prinzipiellen  Gründen  verweigerte,  sondern
daß  er  sie  nur  aufschob,  bis  ein  Votum  der  übrigen  Fürsten  vorliegen  werde,
und  daß  seine  Worte  daher  auch  in  dieser  Form  noch,  obwohl  eine  ausdrückliche
  Erklärung  dieser  Art  fehlte,  als  eine  bedingte  Annahme  ausgelegt
  werden  konnten.

Sybel  hält  nun  eine  solche  Deutung  für  ausgeschlossen  durch  die  Rede,
die  der  König  nach  Beendigung  der  Berakung  hielt  und  die  er  aus  dem  Pro-:

  a.  a.  ".  05.
1  Der  Könlg  selbst  blieb  freilich  der  Ansicht,  daß  seine  eigentliche  Melnung  auch  jetzt  noch
in  der  Antwort  enthalten  sel  und  durch  das  „Hofkleld“,  das  sie  angezogen  habe,  deutlich