der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk der
Gemeinde Heßler nicht maßgebend. An ihrer Stelle werden Zuschläge
zur staatlich veranlagten Grund= und Gebäudesteuer von solcher Höôhe
erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung des Solls der städtischen
Grundsteuer erforderlich sein würden (siehe jedoch nachstehend unter ch.
d) Die jetzt in der Gemeinde Heßler Steuerpflichtigen sowie deren Nach-
kommen und ersten Rechtsnachfolger im Erbgange zahlen bis zum
1. April 1918 an Kommunalsteuern von der auf den Bezirk der
Gemeinde Heßler entfallenden Einkommen-, Grund= und Gebäudesteuer
je 25 Prozent weniger als die übrigen Steuerpflichtigen der erweiterten
Stadtgemeinde, jedoch höchstens 150 Prozent der Einkommen= und
170 Prozent der Grund= und Gebäudesteuer und mindestens 140 Prozent
der Einkommen= und 160 Prozent der Grund= und Gebäudesteuer.
Belastet die erweiterte Stadtgemeinde die eine oder andere Steuerart
mit geringeren Steuerzuschlägen, so kommen auch diese niederen Satze
für den Bezirk Heßler zur Erhebung.
9.
Dieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den für Bismarck,
Bulmke, Hüllen und Uckendorf am 20. November 1902, für Schalke am
5. Dezember zwischen der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den genannten Land-
gemeinden geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die Landgemeinde Heßler tritt
denselben damit bei.
10.
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem,
den Amtmännern Klose, von Eberstein und von Wedelstaedt und
a) für die Stadt Gelsenkirchen
Bergwerksdirektor Naderhoff,
Justizrat Greve,
Sanitätsrat Dr. Falckenberg,
hb) für die Gemeinde Uckendorf
Bergwerksdirektor Bingel,
Gemeindevorsteher Beckmann,
c) für die Gemeinden des Amtes Bismarck
Bergwerksdirektor Leibold,
Generaldirektor Burgers,
Direktor Großbüning,
Gutsbesitzer Dr. Wilbelms,
d) für die Gemeinde Schalke
Bergrat Müller,
Direktor Eichhoff,