Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

509

Calenberg  zeigen,  die  den  Erweis  des  hessischen  Occupations-Rechts
  fuͤr  den  Publicisten  und  Historiker  immer  schwieriger  macht.

Bei  der  alten  Goͤttingischen  Linie  der  Herzoge  von  Braunschweig,
  die  von  4345  *)  bis  4455  52)  blühre,  war  nie  ordentliche
  Wirthschaft  gewesen.  Keine  Linie  des  braunschweigischen
  Hauses  hat  so  viel  verpfändet,  keine  so  viel  verloren,
keine  den  erlittenen  Verlust  so  wenig  ersetzt  und  keine  endlich
auch  eine  verwirrtere  Erbschaft  hinterlassen,  so  schwer  sonst  bei
jedem  Aussterben  einer  jeden  Linie  des  Welfischen  Hauses  aus
einander  zu  setzen  und  aufzuklären  war.  Haus  und  Schloß
Boventhen  war  wahrscheinlich  schon  damals  verpfändet,  wie
Herzog  Ernst,  der  Erste  der  Göttingischen  Linie,  seine  eigene
Regierung  antrat.?")  Er  löste  mit  entlehntem.  Gelde  sein.
Schloß  ein  von  drei  Hardenbergischen  Brüdern,  die  schwerlich
der  schönen  Pandschaft  gerne  entbehrten;  sie  lag  ihren  übrigen
Gütern  zur  schdnen  Rundung  bequem  nahe.  Erust  war  aber
noch  aufmerksamer  auf  Erhaltung  seines  alten  Stammguts,
als  Otto  sein  Sohn  und  Otto  sein  Enkel  waren.  Ersterer
war  kaum  sechs  volle  Jahre  bei  der  Regierung,  so  verpfändete
  er  Haus  und  Schloß  Boventhen  um  sechs  Mark  jährlicher
  Geldeinnahme,  die  er  bei  dem  Rathe  zu  Northeim  zu  erheben
  hatte,  auf  sechs  Jahre  lang  für  vierhundett  Mark  Silbers
  an  Johann  und  Godschalk  von  Plesse.

Den  Beweis  dieser  wichtigen  Verpfändung  enthält  die
untenstehende  Urkunde,  t)  die  eines  der  wichtigsten  Aktenstücke
in  der  ganzen  Plessischen  Geschichte  ist,  weil  sie  die  Epoche
bezeichnet,  wenn  Boventhen  völlig  verloren  ging,  und  von
hieraus  die  ganze  Reihe  von  Ursachen  so  leicht  zu  überschauen
gibt,  wie  Boventhen  völlig  verloren  ging,  und  wie  so  lange

*)  In  diesem  Jahre  theilte  Herzog  Ernst,  der  Stifter  der  Göttingischen
  Linie,  mit  seinem  Bruder  Magnus  den  17.  April  zu
Münden.  Siehe  die  Urkunde  bei  Erath  von  den  braunschweiglüneburgischen
  Erbtheilungen,  S.  12.

Oes)  Der  Enkel  des  Stifters  dieser  Linie,  Herzog  Otto,  übergab  in
diesem  Jahre  den  Landständen  die  ganze  Regierung  und  sein
gunzes  Kammergut,  daß  sie  ihn  von  seinen  Schulden  erlösen
ollten

**x*)  S.  die  Urkunde  in  Mepers  Antiqd.  Plessens.  S.  70.

)  17.  Dec.  1374.